Remonstration
von lateinisch: remonstrare - erneut zeigen
Synonym: Remonstrationspflicht
Definition
Als Remonstration bezeichnet man im Gesundheitswesen die Pflicht und das Recht von Angehörigen nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe, eine fachlich oder rechtlich zweifelhafte Anweisung oder Maßnahme gegenüber der vorgesetzten Person zu beanstanden. Dies dient der Wahrung der beruflichen Eigenverantwortung und dem Schutz von Patienten vor möglichen Schäden.
Hintergrund
Eine Pflegekraft oder andere medizinische Fachkraft ist verpflichtet, jede ärztliche Anordnung auf Richtigkeit und Angemessenheit zu prüfen. Bei Zweifeln besteht eine Verpflichtung, dies zunächst gegenüber der anordnenden Person zu äußern und die Beanstandung zu begründen.
Bleibt die Anweisung bestehen, soll die Fachkraft schriftlich dokumentieren, dass sie remonstriert hat. Erst wenn eine ausdrückliche Weisung nach der Remonstration erneut bestätigt wird, kann eine Durchführung erfolgen – es sei denn, sie bleibt offensichtlich rechtswidrig oder gefährdend.
Von Bedeutung ist die Remonstrationspflicht für alle nicht-ärztlichen Berufsgruppen, die auf Grundlage ärztlicher oder organisatorischer Anordnungen agieren und sich dadurch im Spannungsfeld zwischen Weisungsgebundenheit und fachlicher Eigenverantwortung bewegen.
Rechtliche Grundlagen
Die Remonstration bildet die Schnittstelle zwischen Durchführungsverantwortung und Anordnungsverantwortung und stellt eine kommunikative und qualitätssichernde Instanz dar. Die Remonstrationspflicht ist aus dem öffentlichen Dienstrecht (§ 36 BeamtStG) abgeleitet, wird jedoch analog auf angestellte Gesundheitsfachkräfte angewendet. Ergänzend ergeben sich Pflichten aus berufsrechtlichen Normen, z. B. dem Pflegeberufegesetz, der Muster-Berufsordnung-Ärzte sowie den Grundsätzen der Berufsordnungen und relevanten haftungsrechtlichen Bestimmungen (§ 823 BGB).
Qualitätssicherung
Die Remonstration schützt sowohl Patienten als auch die ausführende Person. Besonders in kritischen Situationen – etwa bei Verabreichung von Medikamenten mit unsicherer Dosis oder unklaren Delegationsanweisungen – stellt die Remonstration eine Form der Risikokommunikation und Qualitätssicherung dar.
Ein relevanter Anteil aller Behandlungsfehler hängt mit fehlerhaften ärztlichen Anordnungen oder Missverständnissen zusammen. Die Remonstrationspflicht trägt wesentlich dazu bei, solche Fehler zu erkennen und zu vermeiden. Studien belegen, dass eine konsequente Anwendung der Remonstration das Risiko von Behandlungsfehlern deutlich senken kann.[1][2][3]
Haftung
Unterbleibt eine gebotene Remonstration und entsteht dadurch ein Schaden, kann die ausführende Person haftungsrechtlich belangt werden. Eine dokumentierte Remonstration reduziert dagegen das persönliche Haftungsrisiko, da sie belegt, dass die Fachkraft ihrer Prüf- und Mitteilungspflicht nachgekommen ist.
Praktische Umsetzung
- Prüfung: Fachliche Prüfung jeder Anordnung (Richtigkeit, Zuständigkeit und Verhältnismäßigkeit)
- Dokumentation: Zeitnahe schriftliche Dokumentation einer Remonstration
- Kommunikation: Kommunikation über hierarchische Ebenen hinweg, falls keine Klärung erfolgt
- Evaluation: Einbindung von Qualitätsmanagement in wiederkehrenden oder kritischen Fällen
Quellen
- ↑ Höfert, Rolf: Von Fall zu Fall – Pflege im Recht, Springerpflege, 2024
- ↑ MDK Jahresstatistik 2024, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, 2025
- ↑ Pflege-Lexikon.org - Remonstrationspflicht, abgerufen am 06.11.2025