Krankenpflegehilfe
Definition
Krankenpflegehilfe war eine Hilfstätigkeit in fachlichen Teilbereichen der Krankenpflege in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen des Gesundheitswesens und vergleichbaren Einrichtungen. Die neue Berufsbezeichnung mit anderen Anforderungen und Kompetenzen ist Gesundheits- und Pflegeassistent.
Ausbildung
- Die Ausbildung zur Krankenpfleghilfe erfolgte im Rahmen einer gesetzlich reglementierten, in der Regel einjährigen schulischen Ausbildung.
- Die einjährige Ausbildung zum staatlich anerkannten Krankenpflegehelfer ist seit 2004 nicht mehr bundeseinheitlich im Krankenpflegegesetz geregelt.
- Im Bundesland Bayern wird die Ausbildung unter der Berufsbezeichnung staatlich anerkannter Pflegefachhelfer (Krankenpflege) durchgeführt. Die Ausbildung wird an Berufsfachschulen für Pflegefachhilfe angeboten und dauert ein Jahr.
Tätigkeitsbereiche
Krankenpflegehelfer assistierten einer Pflegefachkraft auf der Grundlage der Delegation in den Tätigkeitsbereichen: Krankenbeobachtung, Verbandswechsel, Kontrolle der Vitalparameter: Blutdruck, Puls, Körpertemperatur in der Pflege, Pflegebegleitung und Pflegetherapie. Lediglich hauswirtschaftliche Aufgaben können eigenständig ausgeübt werden.
Andere Bezeichnungen
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer, Altenpflegehilfe, Schwesternhelfer/in, Kranken- und Altenpflegehelfer.
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