Gesundheits- und Pflegeassistent/in
Definition
Gesundheits- und Pflegeassistent bzw. Gesundheits- und Pflegeassistentin ist ein staatlicher Ausbildungsberuf im Arbeitsbereich der Gesundheits- und Krankenpflege im deutschen Gesundheitswesen. Gesundheits- und Pflegeassistenten sind qualifizierte Assistenzkräfte.
Der Beruf "Gesundheits- und Pflegeassistenz" (abgekürzt: GPA) ersetzt seit August 2007 die Berufe "Altenpflegehilfe" und "Krankenpflegehilfe".
Aus- und Weiterbildung
Die zweijährige Ausbildung erfolgt an Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder bei Pflegediensten und endet mit einer staatlichen Prüfung. Die theoretische Ausbildung zum Gesundheits- und Pflegeassistent/in beträgt 16 Monate und umfasst 1.700 Stunden. Die Ausbildung zum "Staatlich Geprüften Pflegeassistenten" ist eine geregelte zweijährige Ausbildung an Berufsfachschulen.
Die Ausbildung umfasst in der Regel 23 Monate von denen mindestens 2.240 Stunden praktische Ausbildung in Einrichtungen der Kranken-, Alten- oder Heilerziehungspflege abgeleistet werden müssen. Der zusätzliche Unterricht umfasst sowohl 960 Stunden theoretischen als auch 500 Stunden fachpraktischen Unterricht (Unterrichtssumme mindestens 1.460 Stunden), kann aber auch länderspezifisch anders geregelt sein.
Ausbildungsinhalte
- Eine professionelle Haltung unter Einbeziehung von Pflegekonzepten sowie der rechtlichen und vertraglichen Grundlagen entwickeln.
- Menschen bei einer gesunden Lebensweise unter Berücksichtigung individueller Interessen unterstützen und fördern.
- Mit beruflichen Belastungen (psychisch und physisch) umgehen, Bewältigungsstrategien entwickeln und Maßnahmen zur Selbstpflege einsetzen.
- Menschen bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung von ökonomischen und ökologischen Aspekten sowie individuellen Wünschen und Bedürfnissen unterstützen.
- Kontakte mit pflegebedürftigen Menschen herstellen, mit ihnen einen respektvollen Umgang pflegen und sie unter Beachtung wesentlicher Vorbeugungsmaßnahmen bei der Grundversorgung unterstützen, Ressourcen erkennen und aktivierend in die Pflegehandlung einbeziehen.
- Im Pflegeprozess bei der Erstellung von Biographie und Pflegeplanung unterstützend mitwirken, den Pflegebericht und die Pflegemaßnahmen selbständig dokumentieren.
- Bei der Durchführung ärztlich veranlasster therapeutischer und diagnostischer Verrichtungen mithelfen.
- Notfallsituationen durch gezielte Beobachtung erkennen und unverzüglich weitergeben.
- Menschen bei der Auseinandersetzung mit chronischen, neurologischen und dementiellen Erkrankungen sowie Behinderungen unterstützen.
- Mit anderen Berufsgruppen, im therapeutischen Team, mit privat Pflegenden und Angehörigen unter Reflektion der Situation und der eigenen Rolle zusammenarbeiten.
- Menschen in der Endphase des Lebens unterstützend begleiten und pflegen.
Weiterbildungen
Eine weiterführende Ausbildung ist möglich. In der Altenpflege wird die Ausbildungsdauer für Pflegeassistenten in der Regel um ein Jahr verkürzt. Darauf aufbauend können weitere Qualifikationsmöglichkeiten und Fortbildungen absolviert werden.
Einsatzorte
- Alten- und Pflegeheime
- Ambulante Pflegedienste
- Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige
- Tageskliniken und Tagespflegestätten
- Krankenhaus
- Behinderteneinrichtungen [1]
um diese Funktion zu nutzen.