Kältetod
Synonym: Tod durch Erfrieren
Definition
Als Kältetod bzw. Erfrieren bezeichnet man den tödlichen Ausgang einer Unterkühlung des Organismus.
Ursachen
Zum Kältetod kann es infolge einer Hypothermie nach Exposition des Körpers mit zu kalten Umgebungstemperaturen kommen. Vor allem dann, wenn die normalen Schutzreaktionen durch Begleiterkrankungen (Demenz, psychiatrische Erkrankungen) oder Intoxikationen (Alkoholintoxikation, Drogenmissbrauch) beeinträchtigt sind. Besonders schnell kann z.B. ein Sturz in kaltes Wasser zum Tode führen, da dann der Körper rapide auskühlt.
Klinik
Kühlt der menschliche Körper unter 27°C (rektal gemessene Temperatur) ab, kann es nach den Symptomen der Hypothermie zu kardialen Todesursachen (Asystolie, Kammerflimmern, reflektorischer Herzstillstand) kommen.
Postmortale Befunde
Verschiedene Befunde können postmortal auf einen Kältetod hinweisen:
- Hellrote Totenflecken (DD: CO-Intoxikation)
- Wischnewsky-Flecken (Erosionen der Magenschleimhaut)
- Kälteerytheme im Bereich der Kniescheiben und Ellenbogen
- Blutfülle der inneren Organe (infolge der hypothermiebedingten Zentralisation)
- (Teilweise) entkleideter Leichnam (durch paradoxes Hitzegefühl bedingtes Selbstentkleiden, sog. Kälteidiotie)