Good Manufacturing Practice
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LoslegenSynonym: Gute Herstellungspraxis
Definition
Good Manufacturing Practice, kurz GMP, bezeichnet ein regulatorisch festgelegtes Qualitätssicherungssystem, das die Herstellung, Prüfung, Lagerung und Freigabe von Arzneimitteln und Wirkstoffen kontrolliert. Ziel ist die Minimierung produktionsbedingter Risiken wie Kontamination, Kreuzkontamination, Verwechslung oder Datenmanipulation.
Hintergrund
GMP-Regelwerke entstanden als Reaktion auf schwerwiegende Arzneimittelskandale des 20. Jahrhunderts, insbesondere auf den Contergan-Skandal der frühen 1960er Jahre, der die Notwendigkeit verbindlicher Qualitätsstandards in der Arzneimittelherstellung deutlich machte. Seither wurden GMP-Anforderungen international harmonisiert, insbesondere durch die ICH-Leitlinien und die PIC/S-Vereinbarungen. In der Europäischen Union sind die Anforderungen primär im EU-GMP-Leitfaden (EudraLex, Volume 4), in der Richtlinie (EU) 2017/1572 sowie in der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) verankert.
Rechtsgrundlagen in der EU
EU-GMP-Leitfaden (EudraLex, Volume 4)
Der EU-GMP-Leitfaden definiert die verbindlichen GMP-Grundsätze für Human- und Tierarzneimittel.[1] Er gliedert sich in:
- Teil I — GMP für Fertigarzneimittel
- Teil II — GMP für Wirkstoffe (entspricht ICH Q7)
- Teil III — GMP-bezogene Dokumente
- Teil IV — GMP für Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMPs)
- Anhänge — spezifische Anforderungen (z.B. Sterilherstellung, Validierung, Computervalidierung)
Richtlinie (EU) 2017/1572
Die Richtlinie legt die GMP-Grundsätze und -Leitlinien für Humanarzneimittel fest und ergänzt die Arzneimittelgesetzgebung der EU.[2]
AMWHV
Die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) konkretisiert die GMP-Anforderungen auf nationaler Ebene und regelt u.a.:[3]
- Qualitätsmanagement
- Personal und Hygiene
- Räume und Ausrüstung
- Dokumentation
- Herstellung, Prüfung, Freigabe
- Selbstinspektionen
Umsetzung
GMP-gerechte Herstellung bedeutet, dass jeder Schritt des Produktionsprozesses kontrolliert, dokumentiert und rückverfolgbar ist. Behörden wie die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) oder nationale Überwachungsbehörden – in Deutschland die zuständigen Landesbehörden sowie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – überprüfen die Einhaltung regelmäßig durch Inspektionen. Dabei wird zwischen angekündigten und unangekündigten Inspektionen unterschieden. Festgestellte Mängel werden in die Kategorien "critical", "major" und "minor" eingestuft. Abweichungen können zu Auflagen, Chargensperrungen oder zum Entzug der Herstellungserlaubnis führen.
Klinische Relevanz
GMP-Anforderungen sind unmittelbar patientenrelevant. Die Einhaltung von GMP-Standards schützt vor der Anwendung kontaminierter, falsch dosierter oder verwechselter Arzneimittel. Verstöße gegen GMP-Anforderungen sind eine häufige Ursache für Arzneimittelrückrufe. Apotheker und Ärzte sollten GMP-bedingte Rückrufe kennen und die entsprechenden Informationen der zuständigen Behörden (z.B. BfArM-Rückrufdatenbank) regelmäßig verfolgen.
Quellen
- ↑ EudraLex - Volume 4 - Good Manufacturing Practice (GMP) guidelines, abgerufen am 01.06.2026
- ↑ RICHTLINIE (EU) 2017/1572, abgerufen am 01.06.2026
- ↑ gesetze-im-internet - AMWHV, abgerufen am 01.06.2026