Gefahrenschema
Synonyme: Gefahrengruppen, AAAACEEEE-Regel, 4A-1C-4E-Regel
Definition
Das Gefahrenschema dient der vereinfachten Erfassung und Beurteilung der Gefahrenlage an Einsatzstellen des Rettungsdienstes oder anderen BOS.
Gefahrenschema
Als Merkhilfe kann die 4A-1C-4E-Regel dienen.
- Atemgifte
- Ausbreitung
- Angstreaktion / Panik
- Atomare Strahlung (Ionisierende Strahlung)
- Chemische Stoffe
- Erkrankung (Verletzung)
- Explosion
- Einsturz
- Elektrizität
4A
Atemgifte
Atemgifte treten vor allem bei Bränden und Gefahrstoffeinsätzen, aber auch unerwartet auf, z.B. bei Suiziden. Besondere Bedeutung hat das farb- und geruchslose Kohlenmonoxid (CO). In vielen Rettungsdienstbereichen werden aus diesem Grund sogenannte CO-Warner verwendet. Weitere Anzeichen für das Vorhandensein von Atemgiften sind
- sichtbare Rauch- oder Schadstoffwolke
- Geruchswahrnehmung
- Hautreizung
- Nausea
- Hustenreiz
- Tränenfluss
- Benommenheit bis Somnolenz
Werden Atemgifte vermutet, muss eine Bergung des Patienten durch die Feuerwehr erfolgen.
Ausbreitung
"Ausbreitung" steht für die Möglichkeit, dass sich Gefahrenquellen wie Feuer, Rauch, Gase/Dämpfe oder Krankheitserreger im Rahmen des Rettungseinsatzes auf ein größeres Areal verteilen oder sich der Kreis der betroffenen Personen erweitert. In bestimmten Fällen kann eine drohende Ausbreitung den Rückzug der Rettungskräfte notwendig machen.
Angstreaktion
Unter "Angstreaktionen" versteht man Kurzschlusshandlungen und Panik von Menschen oder Tieren, bemerkbar durch Verhaltensauffälligkeiten wie
- Rufen/Schreien
- Verstecken
- Unlogisches Verhalten
- Agressivität
- Apathie
- Schockzeichen
Atomare Strahlung
"Atomare Strahlung" kann mit den menschlichen Sinnen nicht wahrgenommen werden - es ist auf entsprechende Kennzeichnungen von Strahlenquellen zu achten. Im Zweifelsfall sollte man bis zur Messung der Radioaktivität durch die Feuerwehr ausreichenden Abstand halten.
1C
Chemische Stoffe
Mit "Chemischen Stoffen" sind Chemikalien gemeint, die eine erhebliche Gesundheits- und Umweltgefahr darstellen können. Sie können sowohl anhand ihrer Kennzeichnung (Gefahrentafel, GHS-Symbole) ausgemacht werden, als auch durch
- Anzeige auf Messgeräten
- Geruch
- Schadstoffwolke
- Physiologische Auswirkungen
Bei Verdacht auf einen Chemikalienaustritt ist die Feuerwehr hinzuzuziehen.
4E
Erkrankung
"Erkrankungen", von denen eine Infektionsgefahr ausgeht, bedürfen besonderer Schutzmaßnahmen. Ansonsten sind Erkrankungen z.B. nach dem ABCDE-Schema zu erkennen und zu behandeln, um eine Gefahr für den Patienten abzuwenden.
Explosion
Unter "Explosion" versteht man eine spontane, heftige Reaktion unter Energiefreisetzung z.B. durch
- Freisetzung brennbarer Gase und Dämpfe
- erhitzte Spraydosen, Druckgasflaschen oder Behälter mit brennbaren Flüssigkeiten
- falsche Anwendung von Löschmitteln
Einsturz
"Einsturz" bezeichnet Gefahren durch instabile Gebäude oder Konstruktionen. Der gefährdete Bereich inklusive des sogenannten Trümmerschattens sollte nicht betreten werden. Im rettungsdienstlichen Alltag sind auch instabile Bereiche, wie zum Beispiel der Innenraum eines verunfallten PKW, relevant. Sie sollten nicht vor Sicherung durch die Feuerwehr betreten werden.
Elektrizität
"Elektrizität" steht für die potentielle Gefährdung durch elektrischen Strom. Sie kann u.a. erkannt werden durch
- abgerissene Stromkabel
- schmorende Kabel
- Knistern
- Funkenbildung
- Geschmolzene/defekte Isolierung
- Beschilderung
- noch in Betrieb befindliche elektrische Geräte
- Oberleitungen an Bahnübergängen
- "E" am Ende von Autokennzeichen
- unwillkürliche Muskelkontraktionen
Vor Tätigkeiten am Patienten ist für Spannungsfreiheit zu sorgen. Unter Umständen sind dazu Fachkräfte (Stadtwerke, Notfallmanager der Deutschen Bahn) erforderlich.
Quellen
- Knorr, KH: Die Gefahren der Einsatzstelle (Fachbuchreihe Brandschutz), Kohlhammer 2010, 8.Auflage
- Gefahren der Einsatzstelle, Wikipedia
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