Einzelleistungsvergütung
Definition
Die Einzelleistungsvergütung ist ein Abrechnungsmodell im deutschen Gesundheitswesen, bei dem jede medizinische Leistung separat dokumentiert und nach einem festgelegten Gebührenkatalog vergütet wird. Sie ist das Gegenstück zur Pauschalhonorierung.
Hintergrund
Die Einzelleistungsvergütung ist in der ambulanten und in der stationären Versorgung verbreitet. Sie soll sicherstellen, dass alle erbrachten Leistungen – unabhängig von deren Umfang oder Häufigkeit – vollständig honoriert werden. In Deutschland erfolgt die Abrechnung in der vertragsärztlichen Versorgung auf Grundlage des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) und im privatärztlichen Bereich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die zahnärztlichen Pendants sind der BEMA und die GOZ.
Merkmale
Die Einzelleistungsvergütung zeichnet sich dadurch aus, dass jede einzelne diagnostische oder therapeutische Maßnahme gesondert erfasst und abgerechnet wird. Dadurch entsteht eine hohe Transparenz, weil die Vergütung direkt an die dokumentierten Leistungen gekoppelt ist.
Die Einzelleistungsvergütung fördert eine umfassende medizinische Versorgung, triggert aber gleichzeitig eine Leistungsausweitung, weil ein höheres Leistungsvolumen auch zu höheren Honoraren führt. Dadurch birgt diese Vergütungsform das Risiko der Überdiagnostik und/oder Übertherapie.
Um diese Dynamik einzugrenzen, wurden Kostendämpfungsinstrumente wie Budgetierung, Regelleistungsvolumina und Wirtschaftlichkeitsprüfungen eingeführt. Der mit der Budgetierung im GKV-Bereich einhergehende Punktwertverfall relativiert die Attraktivität der Einzelleistungsvergütung für die Leistungserbringer deutlich – vor allem, da bereits erbrachte Leistungen nachträglich monetär abgewertet werden können.