Deutsches Arzneibuch
Definition
Das Deutsche Arzneibuch, kurz DAB, ist wie das Homöopathische Arzneibuch (HAB) Bestandteil des nach § 55 Abs. 3 AMG definierten Arzneibuchs. Es umfasst Vorschriften, die im Europäischen Arzneibuch nicht enthalten sind.
Struktur und Inhalt
Arzneibücher haben grundsätzlich die gleiche Struktur und bestehen aus einem allgemeinen Teil mit
- Vorwort
- Einleitung
- Allgemeinen Vorschriften für die Anwendung des Arzneibuchs
- Beschreibungen, auf die im speziellen Teil Bezug genommen werden kann, z. B. zu
- Prüfverfahren
- Reagenzien
- Nährböden
und einem speziellen Teil mit
- spezifischen Monographien, die jeweils einen bestimmten Wirkstoff, Hilfsstoff oder eine Zubereitung beschreiben
- Familienmonographien, die Gruppen sehr ähnlicher Stoffe beschreiben
- allgemeinen Monographien zur Ergänzung der spezifischen Monographien
- Monographien zu Darreichungsformen.
Deutsche Arzneibuch-Kommissionen
Die Deutsche Arzneibuch-Kommission und die Deutsche Homöopathische Arzneibuch-Kommission erarbeiten die Vorschriften des jeweiligen Arzneibuchs und unterstützen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bei dessen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der Vorschriften des Europäischen Arzneibuchs.
Mitglieder sind Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft, der Heilberufe, der beteiligten Wirtschaftskreise und der Arzneimittelüberwachung. Sie werden vom BfArM im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berufen.