Arzneibuch
Synonym: Pharmakopoe
Englisch: pharmacopoeia
Definition
Ein Arzneibuch ist eine Sammlung anerkannter pharmazeutischer Regeln über die Qualität, Prüfung, Lagerung, Abgabe und Bezeichnung von Arzneimitteln und den bei ihrer Herstellung verwendeten Stoffen.
Arzneibücher
Die in Deutschland zulässigen Arzneibücher sind:
Weist das Europäische Arzneibuch im Bezug auf einen bestimmten Kontext keine Regeln auf, kann auf ein Arzneibuch eines anderen EU-Staats zurückgegriffen werden. Finden sich dort ebenfalls keine Regeln, kann das Arzneibuch eines Drittstaats (z.B. United States Pharmacopeia) herangezogen werden.
Aktualisierung
Die Aktualisierung des Arzneibuchs erfolgt in jährlichen Abständen. Die jeweils neue Fassung wird vom BfArM elektronisch im Bundesanzeiger bekannt gegeben und vom Deutschen Apotheker Verlag veröffentlicht.
Weblinks
- §55 Arzneimittelgesetz abgerufen am 2.08.16
- BfArM Arzneibücher abgerufen am 29.01.18
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