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Bundesopiumstelle

1. Definition

Die Bundesopiumstelle, kurz BOPST, ist eine Abteilung des BfArM und überwacht den Verkehr mit Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes und Grundstoffen im Sinne des Grundstoffüberwachungsgesetzes.

2. Hintergrund

Auf Initiative der USA fand 1911/12 in Den Haag die Erste Internationale Opiumkonferenz statt, in deren Ergebnis ein Internationales Opium-Abkommen geschlossen wurde. Das Deutsche Reich ratifizierte dieses Abkommen erst 1919. In Deutschland wurde eine Opiumabteilung beim Kaiserlichen Gesundheitsamt geschaffen, die 1924 in das Reichsgesundheitsamt (Abteilung G, Arzneimittel und Opium) und 1952 als Bundesopiumstelle in das BfArM integriert wurde. Ein Opiumgesetz wurde erst 1929 in der Weimarer Republik verabschiedet, das ab dem 1. Januar 1930 den Umgang mit Betäubungsmitteln im Deutschen Reich regelte.[1][2]

3. Befugnisse

Die Aufgaben der Bundesopiumstelle erstrecken sich u.a. auf:[3]

4. Quellen

  1. Bundesopiumstelle jetzt auch in Bonn, DAZ 12.12.1999, abgerufen am 27.01.2025
  2. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes, Deutscher Bundestag 1. Wahlperiode 1949, Drucksache Nr. 2392 vom 28.06.1951, abgerufen am 27.01.2025
  3. Bundesopiumstelle, BfArM, abgerufen am 27.01.2025
  4. Substitutionsregister, BfArM, abgerufen am 27.01.2025
  5. T-Register, BfArM, abgerufen am 27.01.2025

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28.01.2025, 14:40
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