Betäubungsmittelrezept
Synonym: BtM-Rezept
Definition
Das Betäubungsmittelrezept ist ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vergebenes fortlaufend nummeriertes amtliches Formular innerhalb eines Formularblockes zur Verschreibung von Betäubungsmitteln durch den niedergelassenen Arzt.
Hintergrund
Die Überstellung von Betäubungsmittelrezepten erfolgt auf Antrag an den gemäß Abschnitt 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) berechtigten Arzt der Human-, Tier- oder Zahnmedizin. Der Umgang mit den Formularen und deren Ausstellung ist durch die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) gesetzlich geregelt.
Aufbau
Das BtM-Rezept ist gelb, besitzt besondere Merkmale zum Fälschungsschutz und ist somit von Kassenrezepten (Muster 16) zu unterscheiden.
Das BtM-Rezept besteht aus 3 Teilen:
- Teil I: Durchschlag, der zur Dokumentation in der Apotheke verbleibt (unteres Blatt)
- Teil II: Deckblatt, das zur Abrechnung eingereicht wird (oberes Blatt)
- Teil III: Durchschlag, der zur Dokumentation in der Arztpraxis verbleibt (mittleres Blatt)
Auf dem BtM-Rezept ist zwingend eine Angabe zur Dosierung (incl. Tageshöchstmenge) notwendig. Der Passus "gemäß schriftlicher Anweisung" ist ausreichend.
Seit 2023 ist die Höchstmengen-Regelung aufgehoben und die Kennzeichnung durch ein "A" in der Verordnungszeile entfällt. Aktive Sonderkennzeichen sind:
- N: Notfallverschreibung (nachgereichtes Rezept, wird nicht beliefert)
- S: Substitution (Lieferung der AM an die Praxis/Ambulanz)
- ST: Substitution, Take-Home-Verordnung (i.d.R. für max. 7 Tage)
- K: Kauffahrteischiff (Sonderregelung für die Schifffahrt)
Zusätzlich zum BtM-pflichtigen Arzneimittel können mittels BtM-Rezept weitere Arzneimittel verordnet werden (z.B. Macrogol).
Alle Angaben auf dem BtM-Rezept außer die ärztliche Unterschrift können in der Apotheke nach ärztlicher Rücksprache verändert werden, sofern die Angaben auch im Teil 3 des Rezeptes entsprechend angepasst werden.
Auf BtM-Rezepten müssen weiterhin die Betriebsstättennummer (BSNR) und die lebenslange Arztnummer (LANR) angegeben werden.
Gültigkeit
Ein BtM-Rezept ist 7 Tage gültig, wobei der Ausstellungstag nicht mitgezählt wird (7+1 Tage). Innerhalb dieser Frist muss das Rezept bei einer Apotheke vorgelegt werden. Die tatsächliche Abgabe des Betäubungsmittels an den Patienten kann auch nach Ablauf der Frist erfolgen.[1]
Quellen
- ↑ Deutsches Apotheken Portal - Wann muss ein BtM-Rezept bedruckt werden, bei Vorlage oder Abgabe?, abgerufen am 03.02.2022