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Altenhilfe

Kurt Wanka
Anästhesiepfleger/in
Maximilian Weiß
Psychologe/in
Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
Gunnar Römer
Medizinjournalist/in
Kurt Wanka, Maximilian Weiß + 2

Definition

Die Altenhilfe umfasst gesetzlich bestimmte Maßnahmen und Initiativen zur Förderung und Unterstützung alter Menschen. Sie wird gemäß § 71 SGB XII geregelt und dient dem Zweck, altersbedingte Schwierigkeiten zu lindern bzw. zu vermeiden und alten Menschen die Teilnahme am täglichen Leben zu ermöglichen. Realisiert wird die Altenhilfe - je nach Pflegebedürftigkeit - ambulant, zu Hause oder in bestimmten Pflegeeinrichtungen.

Stichworte: Alter, Teilhabe
Fachgebiete: Organisation
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