Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Synonyme: ABDA
Definition
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V., kurz ABDA, ist die Spitzenorganisation der Apothekerinnen und Apotheker. Sie besteht aus 34 Mitgliedsorganisationen, den 17 Apothekerkammern und den 17 Apothekerverbänden der Länder. Diese wiederum haben sich jeweils unter dem Dach der ABDA in der Bundesapothekerkammer (BAK) und im Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV) zusammengeschlossen.
Geschichte
Die ABDA wurde auf der Hauptversammlung des Deutschen Apothekertags am 12. Juli 1950 gegründet. Bis 1982 stand die Abkürzung ABDA für "Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretungen Deutscher Apotheker". Der Sitz ist in Berlin.
Aufgaben
Zu den wichtigsten Aufgaben der ABDA gehört die Wahrung der gemeinsamen Interessen des Apothekerberufs. Laut §1 Satz 3 der Satzung der ABDA sind dies vor allem:
- Förderung des Meinungs- und Erfahrungsaustauschs zwischen den Mitgliedsverbänden
- Verhandlungen mit Behörden, Körperschaften, Vereinigungen, Einrichtungen mit Bezug auf arzneimittelrechtliche Themen
- Kontakt zu wissenschaftlichen Organisationen der Pharmazie sowie weiteren pharmazeutischen Verbänden
- Pflege der Zusammengehörigkeit aller deutschen Apotheker
- Mitwirkung zu einheitlichen Grundsätzen apothekerlicher Tätigkeiten
- Pflege der Beziehung zu Sozialversicherungen
- Planung und Durchführung des Deutschen Apothekertages
ABDA-verbundene Institutionen
Unter dem Dach der ABDA gibt es folgende Institutionen der Apothekerschaft:
- Zentrallaboratorium deutscher Apotheker (ZL): Das ZL ist zuständig für Qualitätsfragen von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren. Es untersucht unter anderem Ausgangsstoffe, Hilfsstoffe und Fertigarzneimittel.
- Deutscher Arzneimittel-Codex (DAC): Der DAC gibt das Neue Rezeptur-Formularium (NRF) heraus, welches die Arzneibücher ergänzt. Monografien hierfür werden durch das ZL erarbeitet.
- Deutsches Arzneiprüfungsinstitut (DAPI): Das DAPI führt Untersuchungen von Fertigarzneimitteln durch, die bei Verdacht auf Qualitätsmeldungen eingeschickt wurden.
- Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK): Die AMK erfasst Arzneimittelrisiken (unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Qualitätsmängel), die ihr gemeldet werden, und wertet diese aus.
- Zentrum für Arzneimittelinformation und pharmazeutische Praxis (ZAPP): Verfassen von Monographien zu neuen Arzneistoffen, Beantwortung von Anfragen zu Arzneimittelinformationen und Organisation der Pseudo-Customers (Testkäufer in Apotheken, um deren Qualität zu erfassen)
- Werbe- und Vertriebsgesellschaft deutscher Apotheker (WuV): zuständig für die Entwicklung der ABDATA (Produktion und Entwicklung von Arzneimitteldaten), Durchführung von Messen und Kongressen und der Entwicklung und Etablierung der Telematik in Apotheken
- Marketing-Gesellschaft deutscher Apotheker (MGDA): Die MGDA befasst sich mit dem Thema der Selbstmedikation und hat es sich zum Ziel gesetzt, den exklusiven Vertriebsweg Apotheke zu wahren.
Organisation
Der ABDA gehören die 17 Apothekerkammern und -verbände an. Auf der Mitgliederversammlung wählen diese die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands gewählt. Diese bilden zusammen mit den 34 Präsidenten der Mitgliedsorganisationen den Gesamtvorstand. Daneben sind 4 nicht-selbstständige Apotheker Teil des Gesamtvorstandes.
Aktuelle Präsidentin (Stand 2021) der ABDA ist Gabriele Regina Overwienig.
Weblinks
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