Apothekerkammer
Definition
Eine Apothekerkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der Apotheker organisiert sind. Aufgrund der Landeskammergesetze sind in Deutschland alle Apotheker Pflichtmitglieder ihrer jeweiligen Landesapothekerkammer (LAK) – unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung.
Aufgaben
Die Apothekerkammern nehmen im Rahmen der Gesetze u.a. folgende Aufgaben wahr:
- die Vertretung der beruflichen Belange der Apotheker
- die Kontrolle der Mitglieder bzgl. der Erfüllung ihrer Berufspflichten
- die Fort- und Weiterbildung der Mitglieder
- den Betrieb von Versorgungswerken für Apotheker und deren Angehörige
- die Mitwirkung in der öffentlichen Gesundheitspflege
Dachorganisation
Die einzelnen Landeskammern sind freiwillig in der Bundesapothekerkammer (BAK) zusammengeschlossen, die aber gegenüber den einzelnen Landeskammern keine Weisungsbefugnis hat.
Fachgebiete:
Gesundheitswesen, Organisation
Diese Funktion steht nur eingeloggten Abonnenten zur Verfügung