Apothekerkammer
Definition
Eine Apothekerkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der Apotheker organisiert sind. Aufgrund der Landeskammergesetze sind in Deutschland alle Apotheker Pflichtmitglieder ihrer jeweiligen Landesapothekerkammer (LAK) – unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung.
Aufgaben
Die Apothekerkammern nehmen im Rahmen der Gesetze u.a. folgende Aufgaben wahr:
- die Vertretung der beruflichen Belange der Apotheker
- die Kontrolle der Mitglieder bzgl. der Erfüllung ihrer Berufspflichten
- die Fort- und Weiterbildung der Mitglieder
- den Betrieb von Versorgungswerken für Apotheker und deren Angehörige
- die Mitwirkung in der öffentlichen Gesundheitspflege
Dachorganisation
Die einzelnen Landeskammern sind freiwillig in der Bundesapothekerkammer (BAK) zusammengeschlossen, die aber gegenüber den einzelnen Landeskammern keine Weisungsbefugnis hat.
Artikelinhalt ist veraltet?
Hier melden
Fachgebiete:
Gesundheitswesen, Organisation
Diese Funktion steht nur eingeloggten Abonnenten zur Verfügung