Das Flexikon
als App
logo Einloggen

Apothekerkammer

1. Definition

Eine Apothekerkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der Apotheker organisiert sind. Aufgrund der Landeskammergesetze sind in Deutschland alle Apotheker Pflichtmitglieder ihrer jeweiligen Landesapothekerkammer (LAK) – unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung.

2. Aufgaben

Die Apothekerkammern nehmen im Rahmen der Gesetze u.a. folgende Aufgaben wahr:

  • die Vertretung der beruflichen Belange der Apotheker
  • die Kontrolle der Mitglieder bzgl. der Erfüllung ihrer Berufspflichten
  • die Fort- und Weiterbildung der Mitglieder
  • den Betrieb von Versorgungswerken für Apotheker und deren Angehörige
  • die Mitwirkung in der öffentlichen Gesundheitspflege

3. Dachorganisation

Die einzelnen Landeskammern sind freiwillig in der Bundesapothekerkammer (BAK) zusammengeschlossen, die aber gegenüber den einzelnen Landeskammern keine Weisungsbefugnis hat.

Empfehlung

Shop News Jobs CME Flexa Piccer
NEU: Log dich ein, um Artikel in persönlichen Favoriten-Listen zu speichern.
A
A
A

Teilen Was zeigt hierher Versionsgeschichte Artikel erstellen Discord
Malik Shukurlu
Arzt | Ärztin
Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
Diese Funktion steht nur eingeloggten Abonnenten zur Verfügung
Letzter Edit:
02.09.2023, 07:12
348 Aufrufe
Nutzung: BY-NC-SA
Loading...