Kopflaus
Trainier deine Lernmuskeln!
Mit Flash Cards, Quiz und mehr
LoslegenSynonym: Pediculus humanus capitis
Englisch: head louse
Definition
Die Kopflaus ist ein Insekt aus der Familie der Menschenläuse (Pediculidae), das als stationärer Ektoparasit im menschlichen Haupthaar lebt und sich von Blut ernährt.
Der Befall eines Menschen mit Kopfläusen wird medizinisch als Pediculosis capitis oder Kopflausbefall bezeichnet.
Eigenschaften
Morphologie
Die Kopflaus hat einen in dorsoventraler Richtung abgeplatteten Körper. Adulte Tiere sind etwa 2,1 bis 3,3 mm lang.[1] Sie besitzen am Kopf fünfgliedrige Antennen und Mundwerkzeuge zum Stechen und Saugen von Blut. Läuse haben drei Paar mit klauenartigen Fortsätzen versehene Beine, die ein sicheres Festklammern und Fortbewegen an menschlichen Haaren ermöglichen.
Die Farbe von Kopfläusen ist transluzent bis grau-weiß. Nach der Blutmahlzeit kann sie sich durch das aufgenommene Hämoglobin hin zu rot-braun verändern.
Lebensbedingungen
Das Temperaturoptimum der Kopflaus liegt bei 28–29 °C. Am behaarten Kopf findet sie daher optimale Lebensbedingungen. Bei massivem Befall können gelegentlich auch andere behaarte Stellen des Oberkörpers (Bart, Augenbrauen, Achselhaare) betroffen sein.
Die Kopflaus ernährt sich ausschließlich von Blut, das sie von der Kopfhaut des befallenen Menschen saugt. Die Blutmahlzeiten erfolgen etwa alle 4 bis 6 Stunden.[2] Dafür sticht die Kopflaus ihre Mundwerkzeuge in die Kopfhaut und bringt Speicheldrüsensekrete in die Wunde ein, die unter anderem die Blutgerinnung hemmen.
Getrennt vom Wirt wird die Kopflaus durch fehlende Blutmahlzeiten relativ schnell geschwächt. Bei Zimmertemperatur überlebt sie in der Regel nicht länger als 2 Tage, in Ausnahmefällen bis zu 3 Tage.[1]
Fortpflanzung
Der Lebenszyklus der Kopflaus verläuft vom Ei über drei Larven- bzw. Nymphenstadien bis zur adulten Laus (Imago). Weibliche Kopfläuse kleben ihre ovalen, gedeckelten, etwa 0,8 mm langen Eier wasserunlöslich nahe der Kopfhaut an die Haare. Die sichtbaren Chitinhüllen der Eier werden als Nissen bezeichnet. Im Laufe ihres etwa 4 Wochen währenden Lebens kann eine weibliche Kopflaus etwa 90 bis 140 Eier produzieren.
Die Larven schlüpfen etwa 7 bis 8 (6 bis 10) Tage nach der Eiablage. Sie häuten sich mehrfach und sind nach weiteren 9 bis 11 Tagen geschlechtsreif. Vom Ei bis zur ersten Eiablage vergehen damit etwa 17 bis 22 Tage.[1]
Da das Haar etwa 1 cm pro Monat wächst, sind Eihüllen, die weiter als 1 cm von der Kopfhaut entfernt sind, in der Regel leer.
Lebensdauer
Weibliche Kopfläuse leben etwa 4 Wochen. Männchen leben deutlich kürzer.
Vorkommen
Kopfläuse sind weltweit verbreitet und können zu allen Jahreszeiten auftreten. Am häufigsten sind Grundschulkinder betroffen, das Hauptmanifestationsalter liegt bei 7 bis 9 Jahren. Der Mensch ist der einzige Wirt, an dem die Kopflaus überleben kann.[1]
Übertragung
Kopfläuse werden hauptsächlich direkt von Mensch zu Mensch bei engem Kontakt durch Überwandern von Haar zu Haar übertragen. Selten ist eine indirekte Übertragung über Gegenstände möglich, die mit dem Haar in Berührung kommen und innerhalb kurzer Zeit gemeinsam benutzt werden, z.B. Kämme, Haarbürsten, Mützen, Schals oder Kopfkissen. Entgegen dem weitverbreiteten Mythos können Läuse nicht springen. Haustiere sind keine Überträger von Kopfläusen.
Kopflausbefall hat nichts mit fehlender Sauberkeit zu tun. Läuse befallen sowohl gewaschenes als auch ungewaschenes Haar und lassen sich durch Waschen mit gewöhnlichem Shampoo nicht beseitigen.[1]
Kopfläuse als Krankheitsüberträger
Kopfläuse gelten nicht als nachgewiesene Überträger von Infektionskrankheiten beim Menschen. In unseren Breiten übertragen sie keine Krankheitserreger. Davon zu unterscheiden sind bakterielle Sekundärinfektionen aufgekratzter Hautstellen.[3]
Symptome
Ein Kopflausbefall kann asymptomatisch verlaufen. Meist führt er zu einem unterschiedlich stark ausgeprägten Juckreiz der Kopfhaut. Die Stiche können hochrote, urtikarielle Papeln hervorrufen. Der Juckreiz ist eine Reaktion auf die mit dem Läusespeichel eingebrachten Sekrete und häufig Ursache sekundärer Exkoriationen und Krusten durch Kratzen.
Durch bakterielle Superinfektionen kann das klinische Bild eines sekundär impetiginisierten Ekzems entstehen. Es findet sich bevorzugt hinter den Ohren, am Hinterkopf und im Nacken. Bei langem Haar und ausgeprägtem Befall können die Haare durch zahlreiche Nissen und Sekret verfilzen, historisch als Weichselzopf bezeichnet.
Weiterhin kann es zu regionalen Lymphknotenschwellungen kommen (okzipitale und/oder zervikale Lymphadenitis). In schweren Fällen können eitrige Hautveränderungen auftreten.
Diagnostik
Ein aktiver Kopflausbefall wird am zuverlässigsten durch den Nachweis lebender adulter Läuse oder Nymphen festgestellt. Empfohlen wird die systematische Untersuchung des mit Wasser und Haarpflegespülung angefeuchteten Haars mit einem Läusekamm. Dessen Zinken sollten nicht mehr als 0,2 mm voneinander entfernt sein. Das Haar wird Strähne für Strähne von der Kopfhaut zu den Haarspitzen gekämmt, und der Kamm wird nach jedem Zug auf Läuse kontrolliert.[1] Leere Eihüllen allein belegen keinen aktiven Befall.[3]
Adulte Läuse können dem Nachweis entgehen, wenn sich nur wenige Exemplare auf dem Kopf befinden. Eier werden dagegen häufiger nachgewiesen:
- Entwicklungsfähige Eier sind aufgrund ihrer gelblichen bis mittelbräunlichen Färbung schwerer zu finden. Sie haften fest am Haar, meist nahe der Kopfhaut (< 1 cm), und lassen sich nicht abstreifen. Besonders gut sind sie hinter den Ohren sowie in der Schläfen- und Nackengegend zu entdecken.
- Die auffälligeren, weißlichen bis perlmuttartig schimmernden leeren Eihüllen sind leichter zu entdecken. Sie sind in der Regel weiter als 1 cm von der Kopfhaut entfernt.
Differentialdiagnostisch sind Kopfschuppen und Haarspraypartikel abzugrenzen, die sich im Gegensatz zu Läuseeiern leicht vom Haar ablösen lassen.
Therapie
Empfohlen wird die Kombination eines wirksamen Kopflausmittels mit nassem Auskämmen. Da Kopflausmittel nicht zuverlässig alle Eier abtöten, ist eine Wiederholungsbehandlung notwendig. Das Behandlungsschema umfasst mindestens folgende Schritte:[1]
- Tag 1: Behandlung mit einem Kopflausmittel, anschließend nasses Auskämmen
- Tag 5: nasses Auskämmen zur Entfernung nachgeschlüpfter Larven
- Tag 8, 9 oder 10 (optimal Tag 9 oder 10): Wiederholungsbehandlung, anschließend nasses Auskämmen
- Tag 13 und Tag 17: Kontrolluntersuchung durch nasses Auskämmen
Das enge Zeitfenster der Wiederholungsbehandlung ergibt sich daraus, dass bis zum 7. bzw. 8. Tag noch Larven schlüpfen und ab dem 11. Tag junge Weibchen bereits neue Eier ablegen können.
Chemische und physikalische Kopflausmittel
Kopflausmittel (Pedikulozide) wirken entweder neurotoxisch als Insektizide oder physikalisch, indem sie die Atemöffnungen der Läuse verschließen. Neurotoxisch wirken z.B. Permethrin und Pyrethrum. Physikalisch wirken z.B. Dimeticon und Mineralöle. Diese Mittel sind in Deutschland überwiegend als Medizinprodukte verkehrsfähig.
In Deutschland sind unter anderem folgende Wirkstoffe bzw. Produktgruppen verfügbar:
- Permethrin (z.B. Infectopedicul®)
- Pyrethrum (z.B. Goldgeist® forte)
- Dimeticon (z.B. Nyda®, Jacutin Pedicul Fluid®)
- Mineralöle (bekannt als "white oil", z. B. Mosquito® med Läuse Shampoo)
- Neem-Extrakte (z.B. Licener®)
Bei behördlich angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen dürfen nur Mittel verwendet werden, die gemäß § 18 IfSG vom Umweltbundesamt geprüft und anerkannt sind.[1] Speiseöle sollten nicht als Hausmittel eingesetzt werden, da ihre Wirksamkeit nicht ausreicht.[2] Hausmittel wie Essigwasser, Spiritus oder Mayonnaise sowie Heißluft (Föhn) oder Saunabesuche sind ungeeignet. Heißluft kann zudem die Kopfhaut schädigen.
Präparate mit Allethrin sind in Deutschland nicht mehr erhältlich. Lindan (Gamma-Hexachlorcyclohexan) darf nach der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe in der EU nicht mehr eingesetzt werden.
Die Kopflausmittel sind gemäß Gebrauchsinformation anzuwenden und liegen in verschiedenen Anwendungsformen (Shampoo, Gel, Spray, Lösung) vor. Häufige Ursachen eines Therapieversagens sind:
- zu kurze Einwirkzeiten
- zu sparsames oder ungleichmäßiges Auftragen
- zu starke Verdünnung in zu nassem Haar
- fehlende oder zu späte Wiederholungsbehandlung
Resistenzen gegen insektizide Kopflausmittel, insbesondere Permethrin und Malathion, sind international dokumentiert. Auch in Deutschland wurden bei Kopfläusen sogenannte kdr-Mutationen nachgewiesen, die mit verminderter Pyrethroidempfindlichkeit verbunden sind. Deshalb sind wiederholte Kämmkontrollen des Behandlungserfolgs wichtig.[1]
Bezüglich Anwendung und möglicher Nebenwirkungen sind die Herstellerangaben sorgfältig zu beachten. Bei Kleinkindern sollte bei fehlender Erfahrung ärztlicher Rat eingeholt werden. In bestimmten Situationen wird empfohlen, die Kopfläuse rein physikalisch durch nasses Auskämmen zu entfernen:
- während der Schwangerschaft und Stillzeit
- bei multipler Chemikalienunverträglichkeit (MCS-Syndrom)
- bei Chrysanthemen- bzw. Korbblütlerallergie
In den USA werden zusätzlich unter anderem das Organophosphat Malathion, Spinosad und topisches Ivermectin zur Behandlung von Kopfläusen eingesetzt. In Deutschland sind diese Wirkstoffe nicht als Kopflausmittel zugelassen.
Nasses Auskämmen
Läuse und Eier können durch wiederholtes nasses Auskämmen mit Haarpflegespülung und Läusekamm auch rein mechanisch entfernt werden. In einer Studie führte nasses Auskämmen an den Tagen 1, 5, 9 und 13 bei 57 % der behandelten Kinder zur Entlausung. Das Verfahren hat damit auch therapeutischen Wert.[1]
Bei ausschließlich mechanischer Behandlung sollte möglichst täglich nass ausgekämmt werden. Nach mehreren lausfreien Kontrolltagen wird der Behandlungserfolg ab Tag 17 in größeren Abständen, beispielsweise wöchentlich, weiter überprüft. Das Verfahren ist zeitaufwendig, und der Erfolg hängt von einer sorgfältigen Durchführung ab.
Eine effektive, jedoch drastische Maßnahme ist die Rasur der Kopfhaare. Bei Kindern sollte sie nur mit Bedacht eingesetzt werden, da sie in der Regel eine psychische Belastung darstellt.
Weitere Maßnahmen
Da sich Kopfläuse nur auf dem menschlichen Kopf ernähren und vermehren können, sind Reinigungsmaßnahmen im Umfeld von untergeordneter Bedeutung. Sie dienen vorsorglich der Unterbrechung möglicher Übertragungswege.
Kämme, Haarbürsten, Haarspangen und -gummis sollten in heißer Seifenlösung gereinigt werden. Schlafanzüge, Bettwäsche, Handtücher und Leibwäsche sollten gewechselt werden. Kopfbedeckungen, Schals und weitere Gegenstände, auf die Kopfläuse gelangt sein könnten, können für 3 Tage in einer Plastiktüte verpackt aufbewahrt werden. Insektizid-Sprays sind nicht nötig.[1]
Kontaktpersonen
Kontaktpersonen in Familie, Kindereinrichtungen und Schulen sollten informiert, untersucht und bei Nachweis von Läusen behandelt werden. Eine prophylaktische Mitbehandlung wird nur bei sehr engen Kontaktpersonen empfohlen. Bis 14 Tage nach dem letzten Kontakt sollten möglichst tägliche Läusekontrollen erfolgen.[1]
Prävention
Besonders in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten oder Schulen muss stets mit dem Auftreten von Kopfläusen gerechnet werden. Durch entsprechende Aufmerksamkeit, frühzeitige Information der Kontaktpersonen und konsequente Behandlung kann der Ausbreitung verlässlich entgegengewirkt werden.
Meldepflicht
In Deutschland besteht keine krankheits- oder erregerspezifische Meldepflicht für Kopflausbefall nach den §§ 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Für Gemeinschaftseinrichtungen gelten jedoch besondere Regelungen nach § 34 IfSG. Personen mit Kopflausbefall dürfen Gemeinschaftseinrichtungen zunächst weder besuchen noch dort Tätigkeiten mit Kontakt zu den Betreuten ausüben. Eine Wiederzulassung ist möglich, sobald eine korrekte Erstbehandlung mit einem geeigneten Mittel erfolgt ist. Die Behandlung muss anschließend an den Folgetagen vollständig fortgeführt werden.[1]
Sorgeberechtigte müssen die Gemeinschaftseinrichtung über einen festgestellten Kopflausbefall ihres Kindes informieren, auch nach bereits erfolgter Behandlung. Die Leitung der Einrichtung ist verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt über den Kopflausbefall einer betreuten oder betreuenden Person zu benachrichtigen und krankheits- sowie personenbezogene Angaben zu machen.[4]
Quellen
- ↑ 1,00 1,01 1,02 1,03 1,04 1,05 1,06 1,07 1,08 1,09 1,10 1,11 1,12 Robert Koch-Institut. RKI-Ratgeber Kopflausbefall. Stand: 01/2025. Abgerufen am 28.09.2026.
- ↑ 2,0 2,1 Umweltbundesamt. Kopfläuse. Stand: 31.08.2026. Abgerufen am 25.09.2026.
- ↑ 3,0 3,1 Centers for Disease Control and Prevention. About Head Lice. Abgerufen am 25.09.2026.
- ↑ Infektionsschutzgesetz (IfSG). § 34 Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes. Abgerufen am 25.09.2026.