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Das Medizinlexikon zum Mitmachen.

Tod

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Englisch: death

Definition [bearbeiten]

Als Tod bezeichnet man den im Anschluss an das Sterben auftretenden Zustand, in dem alle Lebensvorgänge eines Bioorganismus erloschen sind.

Einteilung [bearbeiten]

Dabei unterscheidet man:

  • Klinischer Tod: Er tritt mit dem Aufhören von Atmung und Herzschlag mit der Option einer Reanimation innerhalb der ersten Minuten ein.
  • Biologischer Tod: Er wird durch den Organtod des Gehirns terminiert und ist damit identisch mit dem Tod des Individuums (Individualtod).

Physiologisch und biochemisch gesehen ist der Tod kein punktuelles Ereignis. Zwischen dem lndividualtod und dem Absterben der letzten Zelle gibt es eine Zeitspanne, die als "intermediäres Leben" bezeichnet wird. In ihr lassen sich bestimmte Körperreaktionen noch auslösen. Mit Hilfe von Histaminchlorid kann z.B. nach dem Tod noch eine "Gänsehaut" ausgelöst werden. Bei dem häufig beschriebenen postmortalen "Wachstum" von Haaren und Nägel handelt es sich hingegen um ein Artefakt, das durch die Schrumpfung der Haut verursacht wird.

Die wissenschaftliche Teildisziplin, die sich mit Tod und Sterben beschäftigt, bezeichnet man als Thanatologie.

Klinik [bearbeiten]

Um den Tod eindeutig festzustellen, ist eine gründliche Untersuchung des Patienten notwendig, die so genannte Leichenschau. Bei ihr wird vor allem auf die Todeszeichen geachtet. Die rechtliche Dokumentation des Todes erfolgt in Deutschland mit Hilfe der Todesbescheinigung. Bestehen Zweifel an der Todesursache, wird eine zusätzliche Autopsie angeordnet.

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