Adverse Event: Unterschied zwischen den Versionen

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==Definition==
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Bei einem '''adverse event''' (AE), oder deutsch '''unerwünschtem Ereignis''' (UE), handelt es sich um einen unerwünschten Vorfall, der im Rahmen einer [[klinische Studie|klinischen Studie]] zu einem [[Arzneimittel]] bei einem [[Patient]]en bzw. einer Versuchsperson auftritt.
Bei einem '''Adverse Event''' (AE), oder deutsch '''unerwünschtem Ereignis''' (UE), handelt es sich um einen unerwünschten Vorfall, der im Rahmen einer [[klinische Studie|klinischen Studie]] zu einem [[Arzneimittel]] bei einem [[Patient]]en bzw. einer Versuchsperson auftritt.


==Hintergrund==
==Hintergrund==
Im Gegensatz zu einer [[Nebenwirkung]] ist beim adverse '''event''' nur der zeitliche Zusammenhang von Bedeutung während ein kausaler Zusammenhang fakultativ ist (§ 3 Abs. 6 GCP-Verordnung [[GCP-V]]).
Im Gegensatz zu einer [[Nebenwirkung]] ist beim "adverse event" nur der zeitliche Zusammenhang von Bedeutung während ein kausaler Zusammenhang fakultativ ist (§ 3 Abs. 6 GCP-Verordnung [[GCP-V]]).


Der Verdachtsfall einer Nebenwirkung (suspected adverse '''reaction''') liegt vor, wenn ein kausaler Zusammenhang mit der Studienmedikation vermutet wird.
Der Verdachtsfall einer Nebenwirkung ("suspected adverse reaction") liegt vor, wenn ein kausaler Zusammenhang mit der Studienmedikation vermutet wird.


Diese gilt als unerwartet, wenn sie nach Art oder Schweregrad nicht der vorliegenden Information über das Prüfpräparat entspricht ([[Prüferinformation]]).
Diese gilt als unerwartet, wenn sie nach Art oder Schweregrad nicht der vorliegenden Information über das Prüfpräparat entspricht ([[Prüferinformation]]).


==Serious adverse event==
==Serious Adverse Event==
Ein '''serious adverse event''' (SAE) oder '''schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis''' (SUE) nach § 3 Abs. 8 [[GCP-V]] liegt vor, wenn das AE
Ein '''Serious Adverse Event''' (SAE) oder '''schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis''' (SUE) nach § 3 Abs. 8 [[GCP-V]] liegt vor, wenn das AE
* den [[Tod]] der Person zur Folge hat oder unmittelbar lebensbedrohlich ist,
* den [[Tod]] der Person zur Folge hat oder unmittelbar lebensbedrohlich ist,
* einen Aufenthalt im [[Krankenhaus]] notwendig macht oder verlängert,
* einen Aufenthalt im [[Krankenhaus]] notwendig macht oder verlängert,
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Falls ein AE nach obigen Definitionen als schwerwiegend eingestuft werden muss, ist der [[Prüfarzt]] verpflichtet, dieses unverzüglich an den [[Sponsor]] zu melden. Ausgenommen sind solche Ereignisse, über welche laut [[Prüfplan]] nicht unverzüglich berichtet werden muss (§ 12 Abs. 4 [[GCP-V]]).
Falls ein AE nach obigen Definitionen als schwerwiegend eingestuft werden muss, ist der [[Prüfarzt]] verpflichtet, dieses unverzüglich an den [[Sponsor]] zu melden. Ausgenommen sind solche Ereignisse, über welche laut [[Prüfplan]] nicht unverzüglich berichtet werden muss (§ 12 Abs. 4 [[GCP-V]]).
===Verpflichtung des Sponsors===
===Verpflichtung des Sponsors===
Wenn ein kausaler Zusammenhang nicht ausgeschlossen werden kann und die aufgetretene Reaktion nicht in der Prüferinformation als mögliche Nebenwirkung aufgeführt ist, handelt es sich um den Verdachtsfall einer unerwarteten, schwerwiegenden Nebenwirkung oder englisch '''suspected unexpected serious adverse reaction''' (SUSAR).
Wenn ein kausaler Zusammenhang nicht ausgeschlossen werden kann und die aufgetretene Reaktion nicht in der Prüferinformation als mögliche Nebenwirkung aufgeführt ist, handelt es sich um den Verdachtsfall einer unerwarteten, schwerwiegenden Nebenwirkung oder englisch '''Suspected Unexpected Serious Adverse Reaction''' (SUSAR).
Der Sponsor muss diesen Fall entblinden und innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntwerden (7 Tagen bei Todesfällen) folgende Stellen über das SUSAR informieren:
Der Sponsor muss diesen Fall entblinden und innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntwerden (7 Tagen bei Todesfällen) folgende Stellen über das SUSAR informieren:
*die zuständige [[Ethikkommission]]
*die zuständige [[Ethikkommission]]

Version vom 29. August 2024, 14:26 Uhr

Synonym: unerwünschtes Ereignis
Abkürzungen: AE, UE

Definition

Bei einem Adverse Event (AE), oder deutsch unerwünschtem Ereignis (UE), handelt es sich um einen unerwünschten Vorfall, der im Rahmen einer klinischen Studie zu einem Arzneimittel bei einem Patienten bzw. einer Versuchsperson auftritt.

Hintergrund

Im Gegensatz zu einer Nebenwirkung ist beim "adverse event" nur der zeitliche Zusammenhang von Bedeutung während ein kausaler Zusammenhang fakultativ ist (§ 3 Abs. 6 GCP-Verordnung GCP-V).

Der Verdachtsfall einer Nebenwirkung ("suspected adverse reaction") liegt vor, wenn ein kausaler Zusammenhang mit der Studienmedikation vermutet wird.

Diese gilt als unerwartet, wenn sie nach Art oder Schweregrad nicht der vorliegenden Information über das Prüfpräparat entspricht (Prüferinformation).

Serious Adverse Event

Ein Serious Adverse Event (SAE) oder schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis (SUE) nach § 3 Abs. 8 GCP-V liegt vor, wenn das AE

  • den Tod der Person zur Folge hat oder unmittelbar lebensbedrohlich ist,
  • einen Aufenthalt im Krankenhaus notwendig macht oder verlängert,
  • kongenitale Anomalien oder Geburtsfehler zur Folge hat,
  • bleibende oder schwerwiegene Invaliditäten nach sich zieht

Dokumentation

In einer klinischen Studie müssen alle unerwünschten Ereignisse in den dafür vorgesehenen Case Report Forms sorgfältig dokumentiert werden. Dabei muss der Prüfarzt eine Einschätzung abgeben, ob er/sie einen kausalen Zusammenhang mit der Einnahme des Prüfpräparates für möglich hält. Bei doppelt verblindeten Studien erfolgt diese Beurteilung ohne Kenntnis darüber, welches der Studienmedikamente (Testpräparat, Placebo, Vergleichspräparat) der Patient eingenommen hat.

Die Zuordnung zu den einzelnen Behandlungsgruppen erfolgt erst nach der Entblindung im Rahmen der Auswertung der Studie durch den Sponsor.

Ausnahme ist eine Notfallentblindung, die der Prüfarzt oder Sponsor nur dann vornehmen dürfen, wenn die Entscheidung über die Weiterbehandlung des betroffenen Patienten von der Kenntnis der Studienbehandlung abhängig ist.

Meldeverpflichtungen bei SAEs

Verpflichtung des Prüfarztes

Falls ein AE nach obigen Definitionen als schwerwiegend eingestuft werden muss, ist der Prüfarzt verpflichtet, dieses unverzüglich an den Sponsor zu melden. Ausgenommen sind solche Ereignisse, über welche laut Prüfplan nicht unverzüglich berichtet werden muss (§ 12 Abs. 4 GCP-V).

Verpflichtung des Sponsors

Wenn ein kausaler Zusammenhang nicht ausgeschlossen werden kann und die aufgetretene Reaktion nicht in der Prüferinformation als mögliche Nebenwirkung aufgeführt ist, handelt es sich um den Verdachtsfall einer unerwarteten, schwerwiegenden Nebenwirkung oder englisch Suspected Unexpected Serious Adverse Reaction (SUSAR). Der Sponsor muss diesen Fall entblinden und innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntwerden (7 Tagen bei Todesfällen) folgende Stellen über das SUSAR informieren: