Übertherapie: Unterschied zwischen den Versionen

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* Patienten mit [[manifest]]er Erkrankung ohne klar definiertes Therapieziel
* Patienten mit [[manifest]]er Erkrankung ohne klar definiertes Therapieziel


Im einfachsten Fall schadet Übertherapie nicht, erzeugt aber unnötige Therapiekosten. Gerade invasive Verfahren können aber die Lebensqualität des Patienten deutlich herabsetzen und mehr Schaden als Nutzen anrichten, so dass die Übertherapie sogar den Tatbestand der [[Körperverletzung]] erfüllen kann.
Im einfachsten Fall schadet Übertherapie nicht, erzeugt aber unnötige Therapiekosten. Gerade [[invasiv]]e Verfahren können aber die Lebensqualität des Patienten deutlich herabsetzen und mehr Schaden als Nutzen anrichten, so dass die Übertherapie sogar den Tatbestand der [[Körperverletzung]] erfüllen kann.
[[Fachgebiet:Gesundheitswesen]]
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[[Fachgebiet:Gesundheitsökonomie]]
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[[Tag:Therapie]]
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Version vom 5. Mai 2017, 16:16 Uhr

Synonym: überflüssiger Eingriff

Definition

Als Übertherapie bezeichnet man eine überflüssige medizinische Behandlungsmaßnahme. Retrospektiv erkennt man sie daran, dass sie nicht bzw. nur vordergründig indiziert war und keine dauerhafte Verbesserung der Lebensqualität des Patienten erreicht hat.

Das Gegenteil der Übertherapie ist die Untertherapie.

siehe auch: Überdiagnostik

Hintergrund

Zur Übertherapie kann es kommen, wenn der behandende Arzt die medizinischen Interessen über die des Patienten stellt und keine kritische Nutzenbewertung der Therapiemaßnahme im Hinblick auf die Lebensqualität und/oder Sicherheit des Patienten vornimmt.

Sie betrifft vor allem 3 Personengruppen:

  • Gesunde, die aufgrund einer Fehldiagnose als krank eingestuft werden
  • Gesunde mit Normvarianten ohne eigentlichen Krankheitswert
  • Patienten mit manifester Erkrankung ohne klar definiertes Therapieziel

Im einfachsten Fall schadet Übertherapie nicht, erzeugt aber unnötige Therapiekosten. Gerade invasive Verfahren können aber die Lebensqualität des Patienten deutlich herabsetzen und mehr Schaden als Nutzen anrichten, so dass die Übertherapie sogar den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen kann.