Stufenweise Wiedereingliederung nach Hamburger Modell
Definition
Die stufenweise Wiedereingliederung nach Hamburger Modell ist eine medizinisch indizierte Maßnahme zur schrittweisen Rückkehr arbeitsunfähiger Versicherter in das Erwerbsleben. Sie erfolgt unter fortbestehender Arbeitsunfähigkeit mit gradueller Steigerung von Arbeitszeit und Belastung.
Hintergrund
Nach längerer Erkrankung ist die klinische Stabilisierung häufig nicht mit der tatsächlichen Belastbarkeit im Arbeitsalltag gleichzusetzen. Ein unmittelbarer Wiedereinstieg in Vollbelastung erhöht das Risiko für Überforderung und erneute Arbeitsunfähigkeit.
Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation. Sie dient der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit sowie der Vermeidung von Rückfällen und Erwerbsminderung. Die Dauer beträgt in der Regel mehrere Wochen bis wenige Monate. Während der Maßnahme bleibt der Versicherte arbeitsunfähig und erhält Entgeltersatzleistungen.
Indikationen
Typische Indikationen sind:
- psychische Erkrankungen (z.B. Depression, Angststörungen, Anpassungsstörungen)
- neurologische Erkrankungen (z.B. nach Schlaganfall)
- muskuloskelettale Erkrankungen
- onkologische Erkrankungen
- prolongierte Rekonvaleszenz nach schweren somatischen Erkrankungen
Voraussetzungen
- ärztliche Empfehlung (behandelnder Arzt oder Reha-Arzt)
- fortbestehende Arbeitsunfähigkeit
- ausreichende körperliche und/oder psychische Restleistungsfähigkeit
- Zustimmung von Patient, Arbeitgeber und Kostenträger (Krankenversicherung, Rentenversicherung oder Unfallversicherung)
- individualisierter Wiedereingliederungsplan mit abgestufter Belastungsprogression