Sprung-Knie-Hüftgelenk-Beugeprobe (Pferd)
Synonyme: Spatbeugeprobe, Übersichtsbeugeprobe
Definition
Die Sprung-Knie-Hüftgelenk-Beugeprobe ist eine Provokationsprobe beim Pferd, die an der Hintergliedmaße durchgeführt wird.
Hintergrund
Die Sprung-Knie-Hüftgelenk-Beugeprobe kommt bei der Lahmheitsdiagnostik im Rahmen des orthopädischen Untersuchungsgangs zum Einsatz.
Durch den von außen zugeführten mechanischen Stress wird ein bereits bestehender Schmerz an der Gliedmaße verstärkt. Bei der anschließenden Gangbildanalyse (hauptsächlich im Trab) können die schmerzhaften Prozesse als verstärkte Lahmheit wahrgenommen werden. Auf diese Weise können mithilfe von Provokationsproben bereits geringe Schmerzen bei der Untersuchung erkannt werden, um dann weitere Untersuchungsschritte (z.B. Röntgen oder diagnostische Anästhesie) einzuleiten.
Damit man beim Vortraben eine Vergleichbarkeit der erkrankten mit der gesunden Gliedmaßen bekommt, ist die Provokationsprobe vorab immer am kontralateralen bzw. gesunden Bein durchzuführen.
Durchführung
Für die Durchführung der Sprung-Knie-Hüftgelenk-Beugeprobe werden mindestens zwei Personen benötigt. Die Hilfsperson fixiert während des Beugens das Pferd und führt es anschließend am Strick geführt auf der geraden Vorführbahn (harter Boden) vor. Die zweite Person beugt die Gelenke und beurteilt anschließend das vorgetrabte Pferd.
Bei der Sprung-Knie-Hüftgelenk-Beugeprobe werden sowohl das Sprunggelenk, als auch das Knie- und Hüftgelenk gebeugt. Hierzu tritt der Untersucher von vorne an das stehende Pferd heran und hebt die betroffene Gliedmaße an. Das Röhrbein kann mit beiden Händen von dorsal umgriffen werden, sodass durch einen konstanten Zug das Sprung- sowie das Hüft- und Kniegelenk gebeugt werden. Das Sprunggelenk sollte dabei maximal gebeugt werden, sodass das Röhrbein mindestens parallel zum Untergrund steht.
Die Beugeprobe ist für 60 Sekunden mit konstantem Zug zu halten, worauf das Pferd anschließend aus dem Stand durch die Hilfsperson auf gerader Linie vorgetrabt wird.
Ergebnis
Bei der Durchführung der Beugeprobe ist einerseits die Beugung selbst, andererseits das Gangbild während des Vortrabens zu beurteilen.
Das aktive Beugen der Gliedmaße selbst kann beim Pferd schon Schmerzen induzieren. Betroffene Tiere reagieren dann häufig mit Unwillen, versuchen die Gliedmaße zu strecken oder wehren sich. Die eigentliche Lahmheitsbeurteilung findet jedoch beim Trab auf gerader Linie statt. Hierbei ist besonders auf Entlastungsbewegungen (unterschiedliche Höhe der Hüfthöcker, Schrittlänge, Fußung u.ä.) zu achten. Wie bei jeder Provokationsprobe dürfen jedoch geringe positive Reaktionen auf den ersten Metern des Vortrabens nicht in die Beurteilung einfließen. Grund hierfür ist, dass v.a. junge Pferde und Sportpferde nach durchgeführter Beugeprobe anfangs eine undeutliche Lahmheit zeigen können, die jedoch keinen pathologischen Wert besitzt. Aus diesem Grund darf nur eine Lahmheit bewertet werden, die auch nach den ersten Laufmetern noch besteht.
Die Sprung-Knie-Hüftgelenk-Beugeprobe ist mit negativ oder positiv zu beurteilen. Positive Reaktionen werden dann bezüglich Stärke (gering-, mittel- oder hochgradig) und Dauer der verstärkten Lahmheit (z.B. verstärkte Lahmheit auf gesamter Länge der Vorführbahn) differenziert.
Literatur
- Brehm W, Burk J, Delling U, Hagen J, Köhler M, Litzke LF, Nowak M, Rijkenhuizen A, Schusser GF, Tietje S, Troillet A. Krankheiten des Bewegungsapparats. In: Brehm W, Gehlen H, Ohnesorge B, Wehrend A (Hrsg.). 2017. Handbuch Pferdepraxis. 4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage. Stuttgart: Enke Verlag in Georg Thieme Verlag KG. 849-1148. ISBN: 978-3-13-219621-6
- Baumgartner, Walter. 2014. Klinische Propädeutik der Haus- und Heimtiere. 8., aktualisierte Auflage. Stuttgart: Enke Verlag in Georg Thieme Verlag KG. ISBN: 978-3-8304-1215-1
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