Pharmaberater
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Definition
Der Pharmaberater ist eine im deutschen Arzneimittelgesetz (AMG) verankerte Schnittstellenfunktion zwischen der pharmazeutische Industrie und Angehörigen der Heilberufe (z.B. Ärzte, Apotheker).
Hintergrund
Die Bezeichnung "Pharmaberater" wurde im Jahr 1978 eingeführt. Pharmaberater informieren und beraten Ärzte und Apotheker im Auftrag der pharmazeutischen Industrie oder Medizintechnikindustrie über verschiedene Arzneimittel oder Medizinprodukte. Dabei greifen sie unter anderem auf Forschungsergebnisse, Fachinformationen und Marketingmaterialien zurück.
Abgrenzung
Im Gegensatz zum Pharmareferenten muss ein Pharmaberater nach § 75 AMG eine der folgenden Ausbildungen abgeschlossen haben:
- Hochschulstudium der Pharmazie, Chemie, Biologie, Humanmedizin oder Veterinärmedizin
- Ausbildung zum technischen Assistenten der Pharmazie (PTA), Chemie (CTA), Biologie (BTA), Humanmedizin (MTA) oder Veterinärmedizin (VTA).
um diese Funktion zu nutzen.