Pharmareferent
Synonyme: Geprüfter Pharmareferent, "Pharmavertreter"
Definition
Der Begriff Pharmareferent bezeichnet ein Berufsbild, bei dem es um die Vermittlung von Informationen zu Arzneimitteln und anderen Produkten der pharmazeutischen Industrie bzw. um deren Vermarktung geht.
Vom Pharmareferenten wird in Deutschland der Pharmaberater abgegrenzt.
Aufgaben
- Werbung für die Produkte der Pharmafirma, für die der jeweilige Pharmareferent arbeitet
- Unterrichtung von medizinischem Personal bzw. Heilberufen und Angehörigen von Patienten über Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Kontraindikationen und Wirkungsweise der vertretenen Präparate
- Information des medizinischen Personals über Arzneimittel unter strikter Beachtung der geltenden Rechtslage (Hinweise auf Vorschriften in Zusammenhang mit dem vorgestellten Medikament)
- Beschreibung von biologischen, molekularbiologischen, biochemischen Zusammenhängen und Vorgängen in Zusammenhang mit dem Medikament und dem vorliegenden Krankheitsbild
- Erläuterung von Wirkungen und Anwendungen der Arzneimittel
- Dokumentation, schriftliche Aufzeichnung und Weiterleitung von Mitteilungen über Nebenwirkungen und Gegenanzeigen oder sonstige Risiken bei Arzneimitteln oder Einnahmeproblemen der Therapeutika
- Führen von Beratungsgesprächen aller Art im Zusammenhang mit den vertretenen Präparaten
- Einsatz von Marketing- und Verkaufsstrategien
Ausbildung
... in Deutschland
Die Ausbildung zum Pharmareferenten wird in pharmazeutischen Unternehmen oder privaten Schulen in Zusammenarbeit mit der örtlichen IHK angeboten. Sie ist bundeseinheitlich in der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Pharmareferent/Geprüfte Pharmareferentin (PharmRefPrV) geregelt, die am 1. Juli 2007 in Kraft trat. Insgesamt umfasst die Ausbildung rund 1.000 Unterrichtsstunden, die sich wie folgt aufteilen:
- Naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen (250 Unterrichtsstunden)
- Pharmakologie, Pharmakotherapie und Krankheitsbilder (420 Unterrichtsstunden)
- Arzneimittelrecht, Gesundheitsmanagement und -ökonomie (180 Unterrichtsstunden)
- Kommunikation, Pharmamarkt, Pharmamarketing (150 Unterrichtsstunden)
Am Ende der Ausbildung steht eine schriftliche und mündliche Prüfung vor einem Prüfungsausschuss, die zweimal wiederholt werden kann. Nach erfolgreichem Bestehen kann der Titel "Geprüfter Pharmareferent" bzw. "Geprüfte Pharmareferentin" getragen werden.
Wer eine Ausbildung in einem anerkannten medizinischen, naturwissenschaftlichen, heilberuflichen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf abgeschlossen hat und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen kann, kann die Prüfung ohne den o.a. Lehrgang ablegen.
... in Österreich
Anders als in Deutschland muss ein Pharmareferent in Österreich ein vollständiges Studium abgelegt haben. In Frage kommende Studienfächer wären:
um diese Funktion zu nutzen.