Organallokation
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LoslegenSynonyme: Organvergabe, Organzuteilung
Englisch: organ allocation
Definition
Die Organallokation ist die Zuteilung verfügbarer Spenderorgane an geeignete Empfänger zur Organtransplantation. Sie erfolgt anhand festgelegter Kriterien, um die begrenzt verfügbaren Organe medizinisch sinnvoll und nach Möglichkeit gerecht zu verteilen.
Kriterien
In Deutschland richtet sich die Vermittlung postmortal gespendeter Organe insbesondere nach Erfolgsaussicht und medizinischer Dringlichkeit. Die organspezifischen Vorgaben legt die Bundesärztekammer auf Grundlage des Transplantationsgesetzes fest.[1]
Je nach Organ werden unter anderem folgende Faktoren berücksichtigt:
- medizinische Dringlichkeit
- erwarteter Transplantationserfolg
- Wartezeit
- Blutgruppenkompatibilität
- Gewebeverträglichkeit, insbesondere HLA-Merkmale bei der Nierentransplantation
- logistische Faktoren, z.B. Transportdauer und mögliche Ischämiezeit
Die Gewichtung der Kriterien unterscheidet sich je nach Organ.
Die Erfolgsaussichten werden anhand organ- und erkrankungsspezifischer Faktoren beurteilt. Beispielsweise dienen die Milan-Kriterien bei Patienten mit hepatozellulärem Karzinom der Einschätzung der Prognose nach Lebertransplantation. Der MELD-Score bildet hingegen primär die medizinische Dringlichkeit ab.
Organisation
Die Vermittlung postmortal gespendeter Organe übernimmt in Deutschland Eurotransplant. Aus den Daten von Spender und gelisteten Empfängern wird nach den geltenden Regeln eine Rangfolge geeigneter Empfänger erstellt. Das Organ wird anschließend dem zuständigen Transplantationszentrum angeboten, das die Eignung für den vorgesehenen Empfänger prüft.[2]
Quellen
- ↑ Bundesärztekammer. Richtlinien zur Wartelistenführung und Organvermittlung.
- ↑ Eurotransplant. Allocation.