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Mendelsche Regeln

(Weitergeleitet von Mendel-Regel)

Englisch: Mendel's laws

1. Definition

Die Mendelschen Regeln beschreiben, wie die Vererbung von Merkmalen abläuft, deren Ausprägung von Genen bestimmt wird. Diese Regeln wurden ursprünglich durch Beobachtung und statistische Analyse von Gregor Mendel an Erbsensamen festgestellt. Auch die Blutgruppensysteme des Menschen unterliegen diesen Gesetzen.

2. Mendelsche Regeln

2.1. Uniformitätsregel

Kreuzt man Individuen einer Art, die sich in einem Merkmal unterscheiden, für das sie reinerbig sind, dann sind die Nachkommen in diesem Merkmal alle gleich (gleicher Genotyp). Reinerbig (homozygot) bedeutet, dass für das Gen nur ein Allel vorliegt.

2.2. Spaltungsregel

Kreuzt man innerhalb von F1 treten Merkmalsausprägungen der P- und F1-Generation in Zahlenverhältnis 3:1 oder 1:2:1 auf. Die F1-Generation ist für das Gen heterozygot; es sind zwei Sorten der Gameten.

2.3. Unabhängigkeitsregel

Allele verschiedener Gene können unabhängig voneinander vererbt werden. Bei einer Kreuzung der heterozygoten F1-Individuen entstehen dann neue Kombinationen von Merkmalsausprägungen, die weder in der P- noch in der F1-Generation zu beobachten waren.

3. Hintergrund

In den Körperzellen treten die Chromosomen paarweise auf. So besitzt der Mensch 23 Chromosomenpaare, also 46 Chromosomen. Man spricht von einem diploiden Chromosomensatz. Ein Chromosomensatz stammt vom Vater und einer von der Mutter. In einer Körperzelle sind die Erbanlagen pro Merkmal somit immer doppelt vorhanden. Der Nutzen der Rekombination liegt darin, dass mehr verschiedene Genkombinationen entstehen. Mit sexueller Vermehrung gibt es eine hohe Bandbreite an Nachkommen, und damit an Überlebensmöglichkeiten. Dazu kommt, dass Fehler oder Schwächen im Erbgut sehr ungleichmäßig auf die Nachkommen verteilt sind, sodass ein Ausgleich für Fehler beim Kopieren der Erbinformationen geschaffen wird.

4. Anwendung

Die Mendelschen Regeln werden angewendet:

  • in der Tierzucht
  • in der Pflanzenzucht, z. B. bei der Zucht von Hybriden
  • für Abstammungsgutachten, z. B. um nachzuweisen, dass bestimmte Menschen nicht als Elternteil eines Kindes in Frage kommen.
Fachgebiete: Genetik

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21.03.2024, 09:01
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