Medizinischer Dienst
Ehemals: medizinischer Dienst der Krankenkassen
Definition
Der Medizinische Dienst, kurz MD, ist ein Beratungs- und Begutachtungsdienst, der für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung tätig ist. Er soll sicherstellen, dass die Leistungen der Versicherungen nach fairen und objektiven Kriterien verteilt werden.
Geschichte
Vor dem 30. Juni 2021 hieß der Begutachtungsdienst "Medizinischer Dienst der Krankenversicherung" (MDK) und war auf Landesebene als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen organisiert. Seit dem 1. Juli 2021 sind die 15 regionalen Dienste als "Medizinischer Dienst" zusammengefasst und damit Körperschaften öffentlichen Rechts. Diese Veränderung erfolgte im Rahmen des MDK-Reformgesetzes, das am 1. Januar 2020 in Kraft trat und darauf abzielte, die Medizinischen Dienste zu stärken und ihre Unabhängigkeit von den Krankenkassen zu fördern.
Hintergrund
Der Medizinische Dienst wird von den Kranken- und Pflegekassen beauftragt und agiert stets unabhängig. Er spielt eine entscheidende Rolle bei der Einschätzung der Pflegebedürftigkeit von Menschen und soll gleichzeitig die Qualität der Pflegeleistungen im Gesundheitssystem gewährleisten.
Gutachter, die für den MD arbeiten, sind z.B. erfahrene Pflegefachkräfte, Mediziner oder Pharmazeuten.
Der MD besteht aus insgesamt 15 Organisationen, i.d.R. gibt es einen Dienst pro Bundesland.
Aufgaben
Die Aufgaben des Medizinischen Dienstes sind auf verschiedene Bereiche aufgeteilt. Die Zuständigkeiten sind dabei im Sozialgesetzbuch V festgelegt. Zu den Aufgaben gehören:
- Begutachtungen für Krankenversicherungen (z.B. Feststellung von Arbeitsunfähigkeit oder Bedarf an häuslicher Pflege bzw. Hilfsmitteln)
- Beratung zu medizinischen Versorgungsfragen (z.B. adäquate Versorgung von Demenzerkrankten)
- Begutachtungen für die Pflegeversicherung (z.B. Empfehlung zur Einstufung eines Pflegegrads)
- Sicherung der Pflegequalität (z.B. Qualtitätsprüfung von Pflegeeinrichtungen)
Weblink
- Homepage des Medizinischen Diensts: medizinischerdienst.de
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