Leitender Notarzt
Abkürzungen: Ltd. Notarzt, Ltd. Notärztin
Definition
Der leitende Notarzt bzw. die leitende Notärztin, kurz LNA bzw. LNÄ, koordiniert die Tätigkeit von allen Einsatzkräften bei Großschadensereignissen, bei denen es eine größere Anzahl von Verletzten bzw. akut erkrankten Personen gibt. LNAs sind dieser Führungsrolle anderen Ärzten am Einsatzort gegenüber weisungsbefugt.
Ausbildung
Ein LNA muss folgende Anforderungen erfüllen, um die Bezeichnung zu tragen:
- Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin" oder Fachkundenachweis "Rettungsdienst"
- langjährige Tätigkeit als Notarzt
- Facharztqualifikation in einem intensivmedizinischen Bereich
- Kenntnisse der regionalen medizinischen, und rettungsdienstlichen Versorgungsstrukturen
- 40-stündiges Fortbildungsseminar zum LNA
Die Anforderungen können von Bundesland zu Bundesland variieren.
Aufgaben
Der leitende Notarzt ist nicht an der aktiven Patientenversorgung beteiligt. Er trifft die Entscheidung über die Prioritäten bei der Versorgung von Patienten und überwacht alle medizinischen Maßnahmen am Einsatzort. Er beurteilt die Lage der Versorgungskapazität, die Anzahl verletzter Personen, die Art der Verletzungen bzw. Schädigungen und andere einsatzwichtige Aspekte. Außerdem fungiert er als Ansprechpartner für die technische Einsatzleitung (Feuerwehr, Technisches Hilfswerk u.a.).
Der LNA arbeitet eng mit dem Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL) zusammen. Letzterer ist für die Kommunikation mit der Leitstelle, den Aufbau und Betrieb der Akutbetreuungsstellen, die Patientenablagen, Behandlungsplätze und Rettungsmittelbereitstellungsräume sowie die Nachforderung von benötigtem Einsatzpotential verantwortlich.
Gemeinsam legen LNA und OrgL Behandlungs- und Transportprioritäten sowie Transportmittel und die notwendigen Anforderungen an die Transportziele fest.
Literatur
- "Notfallmedizin" - Jochen Hinkelbein et. al., Thieme-Verlag, 2. Auflage
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