Karl Brandt
Definition
Karl Franz Friedrich Brandt war ein deutscher Arzt und Funktionär des nationalsozialistischen Regimes. Er wurde am 8. Januar 1904 in Mülhausen im Elsass geboren und nach seiner Verurteilung im Nürnberger Ärzteprozess am 2. Juni 1948 in Landsberg hingerichtet. Als persönlicher Begleitarzt Adolf Hitlers und maßgeblicher Organisator des sogenannten "Euthanasieprogramms" war er maßgeblich an den Medizinverbrechen des Dritten Reiches beteiligt.
Biographie
Nach dem Abitur in Dresden begann Brandt 1922 ein Medizinstudium in Jena, das er in München, Berlin und Freiburg fortsetzte. 1928 legte er das Staatsexamen ab und promovierte 1929 an der Universität Freiburg mit einer Dissertation über angeborene Gallengangsverschlüsse.
1932 trat Brandt in die NSDAP ein und wurde 1933 Mitglied der Sturmabteilung (SA). 1934 wechselte er zur SS und wurde im selben Jahr Hitlers Begleitarzt, nachdem er ein Jahr zuvor den Hitler-Adjutanten Wilhelm Brückner nach einem Autounfall behandelt hatte. In seiner Funktion gehörte er zum engsten Kreis um Hitler und war häufig auf dem Berghof (Hitlers Privatresidenz) anzutreffen.
Am 17. März 1934 heiratete er die Schwimmerin Anni Rehborn, mit der er einen Sohn hatte, Karl Adolf Brandt (späterer Chefarzt der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Duisburg).
Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs durch den deutschen Überfall auf Polen am 1. September 1939 wurde Brandt zusammen mit Philipp Bouhler (NSDAP-Politiker, 1899 – 1945) von Hitler beauftragt, die Aktion T4 im Rahmen des "Euthanasieprogramms" zu leiten. Dieses Programm führte zur systematischen Ermordung von geistig und körperlich behinderten Menschen in Einrichtungen wie Hadamar, Grafeneck und Hartheim. Schätzungen zufolge fielen diesem Programm etwa 70.000 Menschen zum Opfer.
Nach dem offiziellen Ende der Aktion T4 im August 1941 wurden die Tötungen teilweise dezentral in der nach Karl Brandt benannten "Aktion Brandt" fortgesetzt. Dabei wurden Patienten in verschiedenen Heil- und Pflegeanstalten durch Überdosierung von Medikamenten oder durch systematisches Verhungernlassen getötet.
Am 28. Juli 1942 ernannte Hitler Brandt zum "Bevollmächtigten für das Sanitäts- und Gesundheitswesen" (Reichskommissar). In dieser Position war er für die Koordination des zivilen und militärischen Gesundheitswesens zuständig und erhielt weitreichende Befugnisse. Brandt war maßgeblich an medizinischen Experimenten an KZ-Häftlingen beteiligt, darunter Unterdruck-, Unterkühlungs- und Meerwasserversuche, die in Lagern wie Dachau durchgeführt wurden.
Im April 1945 wurde Brandt auf Befehl Hitlers von SS-Mitgliedern festgenommen, als er versuchte, seine Familie vor den feindlichen Truppen in Sicherheit bringen. Er wurde daraufhin vor ein Standgericht gestellt und zum Tode verurteilt, dessen Vollstreckung jedoch mehrfach aufgeschoben wurde. Nach Hitlers Tod wurde er von der Wehrmacht befreit, jedoch kurz darauf von den Alliierten festgenommen.
Im Nürnberger Ärzteprozess (1946–1947) war Brandt Hauptangeklagter. Ihm wurden Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation vorgeworfen. Am 20. August 1947 wurde er zum Tode verurteilt und am 2. Juni 1948 in Landsberg am Lech durch Erhängung hingerichtet.