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Indikation

(Weitergeleitet von Indiziert)

von lateinisch: indicare - anzeigen, verraten
Synonym: indicatio
Englisch: indication

1. Definition

Als Indikation bezeichnet man in der Medizin den Grund für den Einsatz einer therapeutischen oder diagnostischen Maßnahme bzw. welche medizinische Maßnahme bei einem bestimmten Krankheitsbild angebracht ist.

Bei Arzneimitteln spricht man in diesem Zusammenhang auch vom Anwendungsgebiet.

2. Einteilung

2.1. ...nach Dringlichkeit

  • relative Indikation
  • absolute Indikation
  • vitale Indikation
  • elektive Indikation
  • Ausnahmeindikation
  • Notfallindikation

2.2. ...nach Zielsetzung

  • symptomatische Indikation
  • kausale Indikation

2.3. ...nach Ursache

Diese Einteilung wird insbesondere bei der Indikationsstellung von Schwangerschaftsabbrüchen verwendet.

  • soziale Indikation
  • kriminologische Indikation
  • mütterliche Indikation
  • kindliche Indikation
  • medizinische Indikation

2.4. ...nach Ausschluss

3. Erklärungen

3.1. Relative Indikation

Bei einer relativen Indikation besteht zwar ein Grund, eine bestimmte Behandlung durchzuführen, er ist aber nicht zwingend. Es gibt ggf. Behandlungsalternativen, die ein gleich gutes oder geringfügig schlechteres Behandlungsergebnis erwarten lassen. Die Risiken eines Eingriffs müssen vom Arzt sorgsam angewogen werden. Beispiel: Bei bestimmten Herzrhythmusstörungen kann ein Herzschrittmacher implantiert werden, es besteht aber auch die Möglichkeit einer konservativen Therapie.

3.2. Absolute Indikation

Bei einer absoluten Indikation besteht ein zwingender medizinischer Grund, eine bestimmte Behandlung durchzuführen. Beispiel: Eine drohende Uterusruptur ist eine absolute Indikation für einen Kaiserschnitt.

3.3. Vitale Indikation

Die vitale Indikation (auch: imperative Indikation) ist ein Sonderfall der absoluten Indikation, bei der das Leben des Patienten akut in Gefahr ist, wenn die Behandlung nicht durchgeführt würde. Beispiel: Defibrillation bei nachgewiesenem Herzstillstand.

3.4. Elektive Indikation

Eine elektive Indikation ist dann gegeben, wenn kein zwingender medizinischer Grund für einen therapeutischen Eingriff besteht, sondern Art und Zeitpunkt der Behandlung sozusagen "bewusst" gewählt werden.

3.5. Ausnahmeindikation

Eine Ausnahmeindikation ist gegeben, wenn die Behandlung nur aufgrund einer seltenen, für einen konkreten Einzelfall spezifischen Symptomkonstellation angezeigt ist.

4. Pharmakologie

Die Vergrößerung bzw. Verkleinerung des Anwendungsgebiets eines Arzneimittels bezeichnet man als Indikationserweiterung bzw. Indikationseinschränkung.

Fachgebiete: Terminologie

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21.03.2024, 08:53
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