Hornhautentnahme
Definition
Unter der Hornhautentnahme versteht man die postmortale Entfernung der Hornhaut des Auges zum Zweck der Hornhauttransplantation. Voraussetzung ist die Einwilligung zur Hornhautspende bzw. Organspende durch den Spender selbst oder seine nächsten Angehörigen.
Hintergrund
Die menschliche Hornhaut ist kaum vaskularisiert und wird über das Hornhautendothel mit Bestandteilen des Kammerwassers ernährt. Es handelt sich um ein bradytrophes Gewebe, dessen Entnahme bis zu 72 Stunden nach dem Tod erfolgen kann. Es ist jedoch eine möglichst frühe Entnahme anzustreben, da sich die Qualität des Transplantats mit zunehmendem Abstand vom Todesszeitpunkt verschlechtert.
Bekannte Infektionen (z.B. HIV, Hepatitis B, Hepatitis C oder Syphilis) führen zum Ausschluss des Spenders.
Technik
Es gibt im Wesentlichen zwei Techniken zur Hornhautentnahme:
- Corneosklerale Entnahme: Unter sterilen Bedingungen wird eine ca. 14-15 mm große Scheibe an der Vorderseite des Auges entfernt, die aus der Hornhaut und einem ca. 1-2 mm breiten Sklerarand besteht. Der Rest des Auges verbleibt am Spender. Der entstandene Defekt wird mit einer formstabilen Kontaktlinse abgedeckt.
- Enukleation: Bei der seltener durchgeführten Enukleation wird der gesamte Augapfel entnommen und dem Spender ersatzweise eine passende Prothese eingesetzt. Die anschließende Trepanation erfolgt dann unter sterilen Bedingungen in einer Hornhautbank.
Bei beiden Entnahmetechniken wird nach der Entnahme des Transplantats das Augenlid des Verstorbenen geschlossen, so dass die Entnahme von Außen nicht zu erkennen ist.
Nach der Entnahme wird die Hornhaut in eine mit Antibiotika dotierte Nährlösung gelegt. Die Zellen der Hornhaut können so bis zur anschließenden Transplantation weiterleben.