Hilfsfrist
Definition
Die Hilfsfrist bezeichnet die Zeit ab Eingang eines Notrufs in der Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen der ersten Rettungskräfte am Einsatzort. Besonders relevant ist sie bei zeitkritischen Notfällen wie Reanimation, akutem Myokardinfarkt oder der Rettung von Menschen in Notlagen.
Hintergrund
Die Hilfsfrist ist ein wichtiger Parameter bei der rettungsdienstlichen Bedarfsplanung von Feuer- und Rettungswachen und dadurch ein wesentliches Instrument der Qualitätskontrolle des Rettungsdienstes und der Feuerwehr. Ziel ist es, Personen mit akuten Erkrankungen oder Verletzungen so schnell wie möglich medizinisch zu versorgen.
In Deutschland wird der Rettungsdienst durch die Bundesländer geregelt, während der Brandschutz Aufgabe der Kommunen ist. In Abhängigkeit der Besiedelung reicht die Hilfsfrist von 8 Minuten in dicht besiedelten bis zu 15 Minuten in ländlichen Gebieten bei einer Versorgung von 95 % der Bevölkerung. In der Praxis beträgt die durchschnittlich erreichte Hilfsfrist in Deutschland rund 12 Minuten. Die Einhaltung der Hilfsfrist kann durch die Einsatzdokumentation und -statistiken überprüft werden und in die Planung neuer Feuer- und Rettungswachen mit einbezogen werden.
Einteilung
Die Hilfsfrist lässt sich in drei zeitliche Komponenten unterteilen:
- Gesprächs- und Dispositionszeit: Zeitraum vom Eingang des Notrufs bis zur Alarmierung der Rettungsmittel; beträgt ca. 1 – 1,5 Minuten
- Ausrückzeit: Zeitraum zwischen Alarmierung und Abfahrt des Rettungsmittels; unterscheidet sich zwischen Rettungsdienst bzw. Berufsfeuerwehr (ca. 1 Minute) und ehrenamtlichen Helfern (ca. 4 Minuten)
- Anfahrtszeit: Zeitraum vom Verlassen der Wache bis zum Eintreffen am Einsatzort
Die formelle Hilfsfrist bezieht sich in der Regel nur auf die ersteintreffenden Einsatzfahrzeuge (Rettungswagen/ Löschgruppenfahrzeug). Für bestimmte Einsatzfahrzeuge, wie das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) oder Spezialkräfte der Feuerwehr (z.B. CBRN-Einheiten), die einen längeren Anfahrtsweg haben, gelten in einigen Bundesländern abweichende Zielvorgaben.
Überbrückung
In einigen Bundesländern werden First-Responder-Systeme eingesetzt, um bei zeitkritischen Notfällen (z.B. Reanimation) die Zeit der Hilfsfrist zu überbrücken. Diese Einheiten bestehen aus ehrenamtlichen Kräften, Feuerwehrangehörigen oder Helfern von Hilfsorganisationen, die in der Regel schneller am Einsatzort eintreffen als der Regelrettungsdienst. In der Regel wird das Eintreffen der First Responder nicht in die Statistik der Hilfsfrist mit einbezogen.
Literatur
- Hessische Landesregierung – Rettungsdienstgesetz Hessen, abgerufen am 03.10.2025
- Björn-Steiger-Stiftung Hilfsfristen, abgerufen am 03.10.2025
- BAND „Hilfsfrist“ im Rettungsdienst (Notfallrettung), abgerufen am 03.10.2025
- Alarmierungsplanung in Bayern: BayVV 215 I 2279-2, abgerufen am 03.10.2025
- Gemeinsamer Runderlass des Hessischen Innenministeriums: Einsatzstichworte für Brand-, Hilfeleistungs- und Rettungsdiensteinsätze, abgerufen am 03.10.2025