Hebamme
von althochdeutsch: Hevianna - Ahnin/Großmutter, die das Neugeborene aufhebt
Englisch: midwife
Definition
Hebamme ist die Berufsbezeichnung für Personen, die schwangere Frauen vor, während und nach der Geburt betreuen. Der Medizinberuf kann angestellt oder freiberuflich ausgeübt werden.
Hintergrund
Bis 2019 wurden männliche Hebammen Entbindungspfleger genannt. Seit der Gesetzesänderung vom 22.11.2019 inkludiert die Bezeichnung "Hebamme" alle Geschlechter. Zeitgleich wurde das Studium der Hebammenwissenschaft zum Erlangen der Berufsbezeichnung "Hebamme" verpflichtend.
Setting
Hebammen können in unterschiedlichem Setting tätig werden:
- stationär in einer Schwangerenstation, Wochenstation oder im Kreißsaal einer Klinik
- ambulant in eigener Praxis, einem Geburtshaus oder als Hausgeburtshebamme
Aufgaben
In das Aufgabengebiet einer Hebamme fallen drei große Aufgabenfelder:
- Schwangerenvorsorge: Hier führt die Hebamme grundsätzlich die gleichen Tätigkeiten aus wie ein Facharzt bzw. eine Fachärztin für Gynäkologie. Das bedeutet, sie kann die Schwangerschaft feststellen, den Mutterpass ausstellen und jede weitere Beratung und Betreuung liefern. Die drei vorgesehen Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft werden in der Regel von Gynäkologen durchgeführt, da eine DEGUM-Zertifizierung notwendig ist.
- Geburtshilfe: Die Hebamme leitet eine Geburt selbstständig. Dazu braucht - sofern die Hebamme Risiken ausgeschlossen hat - kein Arzt anwesend sein. Umgekehrt ist ein Arzt gesetzlich verpflichtet - sofern es zeitlich möglich ist - eine Hebamme hinzuziehen.
- Wochenbettbetreuung: Nach der Geburt betreut die Hebamme die Wöchnerin selbstständig und gibt Hilfestellung bei Fragen zum Stillen, Füttern und zur Pflege des Neugeborenen. Hebammenhilfe besteht bis vor Vollendung des ersten Lebensjahres oder bis zum Ende der Stillzeit.
Remonstrationspflicht
Hebammen haben das Recht und die Pflicht zur Remonstration. Das bedeutet, sie können Ärzten widersprechen, die geburtshilfliche Handlungen verlangen, die nicht im Einklang mit der Hebammenberufsordnung oder anerkannten Regeln der Geburtshilfe stehen. Sie können diese Handlungen verweigern, wobei die Umstände und Gründe dieser Entscheidung dokumentiert werden müssen.
Außerklinische Geburtshilfe
Derzeit finden etwa 2% aller Geburten (Stand 2021) im außerklinischen, hebammengeleiteten Setting statt. Zur Qualitätssicherung der außerklinischen Geburtshilfe haben Hebammen 1999 die QUAG (Gesellschaft für die Qualität in der außerklinischen Gesellschaft) gegründet.
Vergütung
Hebammen, die über die GKV abrechnen, werden nach der Hebammen-Vergütungsvereinbarung vergütet.
Verband
Geschichte
Das erste Hebammenlehrbuch wurde um 117 n. Chr. in der heutigen Türkei verfasst. In der frühen Neuzeit wurden Frauen, die als Geburtshelferinnen tätig waren, oft als Hexen verdächtigt. 1310 mussten Frauen getauft sein, um als Hebamme tätig zu sein. 1451 wurde in Regensburg die erste Hebammenverordnung verfasst, die 40 Jahre später durch die Ulmer Hebammenordnung abgelöst wurde. In dieser wurde erstmals die Zulassung zur Hebamme durch eine Prüfung ihrer Kenntnisse durch einen Arzt geregelt. 1890 fand in Berlin der erste Hebammentag mit 900 Teilnehmerinnen statt.
Weblinks
- Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz - HebG) [3]
- Verordnung des Sozialministeriums über die Berufspflichten der Hebammen und Entbindungspfleger (Hebammenberufsordnung – HebBO) - Baden-Württemberg[4]
- Bayerische Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (Bayerische Hebammenberufsordnung – BayHebBO) [5]
- Landesverordnung über die Berufspflichten und die Berufsausübung der Hebammen und Entbindungspfleger (Hebammenberufsordnung Rheinland-Pfalz) [6]
- Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebBO NRW) [7]
- Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger im Land Brandenburg (HebBOBbg) [8]
- Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebBO) - Hessen [9]
- Thüringer Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger [10]
- Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebBO) - Berlin [11]
- Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (Hebammenberufsverordnung - HebBVO) - Saarland [12]
- Hebammen-Vergütungsvereinbarung [13]