Deutsche Gesellschaft für Neuroradiologie
Definition
Die Deutsche Gesellschaft für Neuroradiologie e.V., kurz DGNR, ist eine medizinische Fachgesellschaft, die der Förderung der Neuroradiologie in Praxis, Technik, Forschung und Lehre dient. In ihrem wissenschaftlichen Fokus stehen diagnostische und interventionelle Verfahren im Bereich des ZNS inklusive angrenzender Strukturen. Ihre Tätigkeitsfeld überschneidet sich mit Nachbardisziplinen wie Neurologie und Neurochirurgie.
Die DGNR wurde 1971 gegründet und ist seit 1978 Mitglied der AWMF.
Aufgaben
Die DGNR hat sich laut Satzung folgende Aufgaben gesetzt:
- Förderung der Wissenschaft im Bereich der diagnostischen und interventionellen Neuroradiologie
- Organisation wissenschaftlicher Tagungen wie der Jahrestagung „neuroRAD“ zum nationalen und internationalen Wissensaustausch
- Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen, Ärzten und medizinischem Fachpersonal
- Erarbeitung von Leitlinien und fachlichen Stellungnahmen in Kooperation mit anderen Fachgesellschaften
- Vergabe von Preisen und Stipendien zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten
Fachgesellschaftliche Zusammenarbeit
Die DGNR pflegt interdisziplinäre Kooperationen mit benachbarten Disziplinen (u.a. Neurologie, Neurochirurgie, Neuropädiatrie, Psychiatrie, Innere Medizin, Augenheilkunde, HNO, MKG-Chirurgie). Sie ist Teil der wissenschaftlichen Fachlandschaft Deutschlands und eingebunden in Leitlinienarbeit der AWMF, etwa zur Diagnostik und Therapie zentralnervöser Erkrankungen (z.B. akuter Schlaganfall, ZNS-Tumoren, Kraniopharyngiome, multiple Sklerose).