Kreuzprobe
Englisch: cross-match
Definition
Als Kreuzprobe bezeichnet man verschiedene Verfahren zur in vitro Kompatibilitätsprüfung von
- Spender- und Empfängerblut (Transfusionsmedizin)
- Empfängerblut und Spendergewebe (Transplantationsmedizin); Synonym: Zytotoxizitätstest
Transfusionsmedizin
Die Kreuzprobe vor Bluttransfusionen dient der Vermeidung von Transfusionszwischenfällen (Hämolyse). Der fachlich korrekte Name dieser Untersuchung ist Serologische Verträglichkeitsprobe.
Rechtlicher Hintergrund
Die Kreuzprobe ist ein gesetzgeberisch (Transfusionsgesetz) festgelegter Teil der Voruntersuchung. Sie ist vor jeder Transfusion durch den Arzt oder das zuständige Labor durchzuführen. Die Verantwortung obliegt dem durchführenden Arzt, der bei Inkompatibilitätsreaktionen haftbar gemacht werden kann.
Die Unterlassung einer Kreuzprobe ist in akuten Notfallsituationen unter Verwendung von 0-Rh-negativen Erythrozytenkonzentraten zulässig.
Durchführung
Nach Blutentnahme des Empfängerblutes wird dieses in einem Probenbehälter mit dem Spenderblut vermengt (gekreuzt). Hierbei werden zwei Verfahren unterschieden:
- Große Kreuzprobe (Major-Probe): Kreuzung von Spendererythrozyten und Empfängerserum
- Kleine Kreuzprobe (Minor-Probe): Kreuzung von Spenderserum und Empfängererythrozyten. Aufgrund der heutigen Verwendung "gereinigter" Erythrozytenkonzentrate hat die kleine Kreuzprobe an klinischer Relevanz verloren und wird i.d.R. nicht mehr durchgeführt.
Befund
Bei Blutgruppenunverträglichkeit kommt es zu einer meist bereits makroskopisch sichtbaren Agglutination der Erythrozyten.