Bandscheibenprothese
Definition
Eine Bandscheibenprothese ist ein Implantat, das als Ersatz für eine natürliche Bandscheibe dient. Sie wird operativ zwischen zwei Wirbelkörpern eingebracht und verankert, um die Beweglichkeit der Wirbelsäule nach einem Bandscheibenprolaps zu erhalten.
Hintergrund
Eine Bandscheibenprothese besteht in der Regel aus einer Ober- und Unterplatte (meist aus Titan oder Kobalt-Chrom-Molybdän) sowie einem elastischen Kern (in der Regel aus Polyethylen), der zwischen den Platten sitzt.
Die Platten besitzen eine raue Oberfläche, die ein Einwachsen der benachbarten Wirbelkörper fördert. Der Kern dient als Bewegungsmodul und wirkt stoßdämpfend.
Durchführung
Der Einsatz einer Bandscheibenprothese erfolgt unter Vollnarkose und meist anterior zur Wirbelsäule, um die Bandscheibe freizulegen. Die geschädigte Bandscheibe wird entfernt und der betroffene Bereich sorgfältig vorbereitet. Dabei werden auch die angrenzenden Knochenflächen (Endplatten) bearbeitet, um die Prothese optimal einzupassen. Abhängig von der Komplexität und der Bandscheibendegeneration dauert die Operation bis zu 2 Stunden.
Häufig ist eine postoperative Mobilisation der Patienten bereits am selben Tag möglich.
Indikationen
Bandscheibenprothesen sind eine Alternative zur therapeutischen Versteifung der Wirbelsäule (Spondylodese). Eingesetzt werden sie vor allem bei Bandscheibenvorfällen mit neurologischen Symptomen wie z.B. Gefühlsstörungen oder Kraftverlust in den Extremitäten oder beim Versagen konservativer Therapien oder minimalinvasiver Eingriffe.
Sie kommen hauptsächlich in zwei Wirbelsäulenbereichen zum Einsatz: