Badearzt
Synonyme: Kurarzt, Brunnenarzt (historisch)
Definition
Ein Badearzt bzw. eine Badeärztin ist ein an einem Bade- oder Kurort tätiger Arzt mit der Zusatzbezeichnung Balneologie und Medizinische Klimatologie. Er ist in die medizinische Betreuung von Kurgästen eingebunden und mit den spezifischen Heilmitteln des jeweiligen Kurorts vertraut.
Qualifikation
Voraussetzung für die Tätigkeit als Badearzt ist eine abgeschlossene Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung (z. B. Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Orthopädie) und der Erwerb der Zusatzweiterbildung Balneologie und Medizinische Klimatologie gemäß Weiterbildungsordnung der Landesärztekammern.
Die Berufsbezeichnung "Badearzt“ bzw. "Kurarzt“ darf nur geführt werden, wenn der Arzt tatsächlich in einem anerkannten Bade- oder Kurort tätig ist. Eine alleinige Zusatzqualifikation ohne entsprechende Tätigkeit berechtigt nicht zur Führung der Bezeichnung.
Aufgaben
Zu den Aufgaben eines Badearztes gehören u.a.:
- ärztliche Untersuchung und Betreuung von Kurgästen
- Verordnung und Überwachung von balneologischen und physikalischen Therapien
- Beurteilung der Kur- und Therapiefähigkeit
- ggf. Mitwirkung an präventiven und rehabilitativen Maßnahmen
Literatur
- kvbawue.de, abgerufen am 27.01.2026.