Arzneimittelkommission
Definition
Unter einer Arzneimittelkommission, kurz AMK, ist ein Gremium aus Fachpersonal zu verstehen, welches Empfehlungen in der Anwendung von Medikamenten, sowie bezüglich Vertrieb, Zulassung und Nebenwirkungen abgibt.
Organisation
In Deutschland besitzen die jeweiligen Kammern der entsprechenden Heilberufe (Ärzte, Apotheker) eine Arzneimittekommission. Diesen kommt eine entscheidende Bedeutung, insbesondere in Bezug auf die Pharmakovigilanz, zu. Es existieren weiterhin Arzneimittelkommissionen an einzelnen Krankenhäusern. Deren primäre Aufgaben besteht in der Entscheidung, mit welchen Arzneimitteln die Krankenhausapotheke ausgestattet sein soll.
Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker
Diese Arzneimittelkommission fungiert als Überwachungsorgan des Arzneimittelverkaufs in Apotheken. Im Falle von gravierenden Nebenwirkungen oder sonstigen Problemen mit einem Arzneimittel ist die Apotheke verpflichtet, dieses der Arzneimittelkommission mitzuteilen, die dann untersuchend tätig wird.
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzte
Hauptaufgabe dieser Arzneimittelkommission ist die engmaschige Arzneimittelüberwachung im Rahmen der ärztlichen Anwendung (Pharmakovigilanz). Ärzte sind verpflichtet, unerwünschte Nebenwirkungen oder jegliche Komplikationen mit einem Arzneistoff der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzte mitzuteilen. Diese führt dann Untersuchungen durch und hinterfragt gegebenenfalls die erteilte Zulassung des Arzneimittels. Nebenwirkungen und sonstige Besonderheiten werden durch die Arzneimittelkommission protokolliert.