Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz
Abkürzung: AMNOG
Definition
Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz, kurz AMNOG, ist ein deutsches Gesetz, das zum 1.1.2011 in Kraft getreten ist. Es wurde am 22.12.2010 beschlossen und gehört zum Kreis der so genannten Gesundheitsreformen.
Hintergrund
Das AMNOG wurde im Jahr 2010 entworfen, weil die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Vorjahr (2009) um 5,3 Prozent je Versichertem gestiegen waren. Dies hatte zu einer zusätzlichen Belastung der Krankenkassen von rund 1,5 Mrd. Euro geführt. Die politische Zielsetzung war es, die steigenden Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen einzudämmen. Vom AMNOG ist der gesamte Arzneimittelmarkt, d.h. patentgeschützte Arzneimittel und Generika betroffen.
Im Rahmen des Inkrafttretens des AMNOG wurde auch der Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 SGB V an die neuen gesetzlichen Vorschriften angepasst. Die Neufassung dieses Rahmenvertrags ist seit dem 1. April 2011 gültig.
Inhalt
Das AMNOG besteht aus insgesamt 13 Artikeln, die Änderungen verschiedener Gesetze und Verordnungen definieren:
- Artikel 1: Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
- Artikel 2: Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
- Artikel 3: Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Artikel 4: Aufhebung der Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Artikel 5: Änderung der Schiedsstellenverordnung
- Artikel 6: Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
- Artikel 7: Änderung des Arzneimittelgesetzes
- Artikel 8: Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
- Artikel 9: Änderung des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
- Artikel 10: Änderung der Packungsgrößenverordnung
- Artikel 11: Änderung des zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
- Artikel 11a: Gesetz über Rabatte für Arzneimittel
- Artikel 11b: Gesetz zur Einführung von Abschlägen der pharmazeutischen Großhändler
- Artikel 12: Inkrafttreten
- Artikel 13: Außerkrafttreten
Ein zentrales Element ist die verbindliche Einführung einer Nutzenbewertung für neue Arzneistoffe, die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bzw. das IQWiG vorgenommen wird.
Weblinks
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