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Abkürzung: AMNOG
Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz, kurz AMNOG, ist ein deutsches Gesetz, das zum 1.1.2011 in Kraft getreten ist. Es wurde am 22.12.2010 beschlossen und gehört zum Kreis der so genannten Gesundheitsreformen.
Das AMNOG wurde im Jahr 2010 entworfen, weil die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Vorjahr (2009) um 5,3 Prozent je Versichertem gestiegen waren. Dies hatte zu einer zusätzlichen Belastung der Krankenkassen von rund 1,5 Mrd. Euro geführt. Die politische Zielsetzung war es, die steigenden Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen einzudämmen. Vom AMNOG ist der gesamte Arzneimittelmarkt, d.h. patentgeschützte Arzneimittel und Generika betroffen.
Im Rahmen des Inkrafttretens des AMNOG wurde auch der Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 SGB V an die neuen gesetzlichen Vorschriften angepasst. Die Neufassung dieses Rahmenvertrags ist seit dem 1. April 2011 gültig.
Das AMNOG besteht aus insgesamt 13 Artikeln, die Änderungen verschiedener Gesetze und Verordnungen definieren:
Ein zentrales Element ist die verbindliche Einführung einer Nutzenbewertung für neue Arzneistoffe, die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bzw. das IQWiG vorgenommen wird.
Tags: Gesetz
Fachgebiete: Arzneimittel, Gesundheitswesen, Gesundheitsökonomie
Diese Seite wurde zuletzt am 23. Januar 2018 um 08:53 Uhr bearbeitet.
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