Adverse Event
Synonym: unerwünschtes Ereignis
Abkürzungen: AE, UE
Definition
Bei einem Adverse Event (AE), oder deutsch unerwünschtem Ereignis (UE), handelt es sich um einen unerwünschten Vorfall, der im Rahmen einer klinischen Studie zu einem Arzneimittel bei einem Patienten bzw. einer Versuchsperson auftritt.
Hintergrund
Im Gegensatz zu einer Nebenwirkung ist beim "adverse event" nur der zeitliche Zusammenhang von Bedeutung während ein kausaler Zusammenhang fakultativ ist (§ 3 Abs. 6 GCP-Verordnung GCP-V).
Der Verdachtsfall einer Nebenwirkung ("suspected adverse reaction") liegt vor, wenn ein kausaler Zusammenhang mit der Studienmedikation vermutet wird.
Diese gilt als unerwartet, wenn sie nach Art oder Schweregrad nicht der vorliegenden Information über das Prüfpräparat entspricht (Prüferinformation).
Serious Adverse Event
Ein Serious Adverse Event (SAE) oder schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis (SUE) nach § 3 Abs. 8 GCP-V liegt vor, wenn das AE
- den Tod der Person zur Folge hat oder unmittelbar lebensbedrohlich ist,
- einen Aufenthalt im Krankenhaus notwendig macht oder verlängert,
- kongenitale Anomalien oder Geburtsfehler zur Folge hat,
- bleibende oder schwerwiegene Invaliditäten nach sich zieht
Dokumentation
In einer klinischen Studie müssen alle unerwünschten Ereignisse in den dafür vorgesehenen Case Report Forms sorgfältig dokumentiert werden. Dabei muss der Prüfarzt eine Einschätzung abgeben, ob er/sie einen kausalen Zusammenhang mit der Einnahme des Prüfpräparates für möglich hält. Bei doppelt verblindeten Studien erfolgt diese Beurteilung ohne Kenntnis darüber, welches der Studienmedikamente (Testpräparat, Placebo, Vergleichspräparat) der Patient eingenommen hat.
Die Zuordnung zu den einzelnen Behandlungsgruppen erfolgt erst nach der Entblindung im Rahmen der Auswertung der Studie durch den Sponsor.
Ausnahme ist eine Notfallentblindung, die der Prüfarzt oder Sponsor nur dann vornehmen dürfen, wenn die Entscheidung über die Weiterbehandlung des betroffenen Patienten von der Kenntnis der Studienbehandlung abhängig ist.
Meldeverpflichtungen bei SAEs
Verpflichtung des Prüfarztes
Falls ein AE nach obigen Definitionen als schwerwiegend eingestuft werden muss, ist der Prüfarzt verpflichtet, dieses unverzüglich an den Sponsor zu melden. Ausgenommen sind solche Ereignisse, über welche laut Prüfplan nicht unverzüglich berichtet werden muss (§ 12 Abs. 4 GCP-V).
Verpflichtung des Sponsors
Wenn ein kausaler Zusammenhang nicht ausgeschlossen werden kann und die aufgetretene Reaktion nicht in der Prüferinformation als mögliche Nebenwirkung aufgeführt ist, handelt es sich um den Verdachtsfall einer unerwarteten, schwerwiegenden Nebenwirkung oder englisch Suspected Unexpected Serious Adverse Reaction (SUSAR). Der Sponsor muss diesen Fall entblinden und innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntwerden (7 Tagen bei Todesfällen) folgende Stellen über das SUSAR informieren:
- die zuständige Ethikkommission
- die zuständige Bundesoberbehörde
- alle an der klinischen Studie beteiligten Prüfer
- bei internationalen Studien an zuständige Behörden der betroffenen Staaten.