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Gelbfieber

Synonym: Ochropyra
Englisch: yellow fever, YF

1. Definition

Das Gelbfieber ist eine durch Infektion mit dem Gelbfieber-Virus aus der Gruppe der Arboviridae (Genus Flaviviridae) hervorgerufene Infektionskrankheit. Das Gelbfieber gehört zu den viralen hämorrhagischen Fiebern.

ICD-10-Code: A95.-

2. Übertragung

Die Übertragung des Gelbfiebers ist an einen Vektor, Stegomyia- oder Haemagogus-Stechmücken, gebunden. Diese kann das Virus beim Stich von Tieren (Vögel, Affen) auf den Menschen und auch von Mensch zu Mensch übertragen.

3. Epidemiologie

Gelbfieber ist eine ursprünglich auf dem afrikanischen Kontinent beheimatete Krankheit, etwa von 15° nördlicher Breite bis 18° südlicher Breite. Besonders betroffen sind unter anderem Burkina Faso, Ghana, Kenia und Nigeria. Allerdings wurde das Gelbfieber mitsamt seinem Vektor Stegomyia aegypti durch Handels- und Sklavenschiffe nach Süd- und Mittelamerika eingeschleppt. Seit 1989 gelten Bolivien, Brasilien, Ecuador, Kolumbien und Peru als aktuelle Endemiegebiete.

Nach Verbreitungsgebiet unterscheidet man zwischen dem silvatischen Gelbfieber ("Buschgelbfieber"), das vorwiegend in Afrika vorkommt, eher Tiere befällt und nur selten den Menschen befällt, und dem urbanen Gelbfieber ("klassisches Gelbfieber"), das vor allem in tropischen Siedlungen vorkommt. Symptome und Immunologie der beiden Formen sind identisch.

4. Klinik

Das Gelbfieber verläuft in zwei Phasen.

In der ersten Phase der Krankheit stellen sich nach einer Inkubationszeit von etwa sechs Tagen eher uncharakteristische Symptome ein:

Bei einigen Patienten verschwinden die Symptome nach einigen Tagen wieder, bei anderen kommt es zur Organmanifestation, die sich durch folgende Symptome kennzeichnet:

Die Hämorrhagien sind auf den Leberschaden aus der ersten Phase der Erkrankung zurückzuführen.

Die Letalität in dieser Krankheitsphase beträgt etwa 50 %.

5. Diagnose

Der Verdacht auf Gelbfieber sollte bei vorliegender Reiseanamnese und passender Symptomatik geweckt werden.

Zur Diagnose kann zum Antigennachweis ein ELISA, Hämagglutinations-Hemmtest oder aber zum Nachweis der RNS des Erregers die reverse Transkriptase-Polymerase-Kettenreaktion (RT-PCR) herangezogen werden. Zudem können anhand einer Blutprobe (1 ml Serum) Gelbfiebervirus-Antikörper nachgewiesen werden.

6. Therapie

Eine kausale Therapie ist derzeit (Stand 2016) nicht möglich. Die Therapie beschränkt sich auf Behandlung der Symptome. Meist ist eine intensivmedizinische Therapie notwendig. Trotz der modernen Medizin liegt die Letalität bei über 50%. Eine Therapie mit Interferon-alpha (IFN-α) zeigte in einigen experimentellen Studien mit Affen therapeutische Effekte. Ein Therapieversuch mit Interferon-gamma (IFN-γ) und Ribavirin war im Tiermodell erfolglos.

7. Prävention

Bei der Impfung wird ein Lebendimpfstoff mit attenuierten Viren verwendet (Stamaril®). Eine zusätzliche Präventivmaßnahme ist der Schutz vor Mückenstichen im Reiseland (Expositionsprophylaxe), z.B. durch Repellents und Moskitonetze.

Als weitere prophylaktische Maßnahme dienen in den Endemiegebieten Programme zur Mückenbekämpfung. Ohne Vektor kann das Gelbfieber nicht übertragen werden.

7.1. Impfung

Indikationen zur Gelbfieberimpfung sind laut STIKO:

  • Aufenthalte in Gelbfieber-Endemiegebieten im tropischen Afrika und Südamerika bzw. bei Anforderungen eines Impfnachweises der Ziel- oder Transitländer (Reiseimpfung)
  • Tätigkeiten mit Kontakt zum Gelbfieber-Virus, z.B. in Laboratorien (Berufsimpfung)

Der Impfschutz setzt etwa nach dem 10. Tag ein, so dass die Impfung mindestens 10 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden sollte. Die Schutzrate der Impfung beträgt nach diesem Zeitraum etwa 90%, nach 1 Monat fast 100%.

Nach aktuellem Kenntnisstand (2020) ist von einem lebenslangen Impfschutz auszugehen.[1] Trotzdem können eventuell folgende Personengruppen von einer Auffrischimpfung profitieren, da ihre Immunantwort abgeschwächt ist und sie daher möglicherweise keinen lebenslangen Schutz aufweisen:

  • Kinder, die vor dem zweiten Lebensjahr erstmals geimpft wurden
  • Frauen, die in der Schwangerschaft geimpft wurden
  • HIV-Infizierte
  • Personen, die gleichzeitig zur Gelbfieber-Impfung eine MMR-Impfung erhielten

8. Meldepflicht

Nach §6 des Infektionsschutzgesetzes besteht eine Meldepflicht für den klinischen Verdacht, die Erkrankung und den Tod am viralen hämorrhagischen Fieber. Für Laboratorien gilt nach §7 die Meldepflicht für alle Nachweise einer aktiven Infektion mit dem Gelbfieber-Virus.

9. Trivia

In dem Roman "Georg Letham. Arzt und Mörder" von Ernst Weiß aus dem Jahr 1931 wird anschaulich die Arbeit eines Arztes und verurteilten Mörders beschrieben, der in eine Sträflingskolonie verbannt wird, in der das Gelbfieber grassiert (Gratis online bei Projekt Gutenberg).

10. Quiz

11. Literatur

  • Laborlexikon.de; abgerufen am 23.02.2021
  • Gelbfieber. RKI-Ratgeber. Abgerufen 07.08.2023

12. Quellen

  1. STIKO Epidem. Bulletin 35/2015, abgerufen am 30.07.2019

13. Bildquelle

  • Bildquelle für Flexikon-Quiz: © Andrea Piacquadio / Pexels

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