Praxisanleiter
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1. Definition
Praxisanleiter ist die Bezeichnung für examiniertes medizinisches Personal, das eine berufliche Weiterbildung absolviert hat. Die Weiterbildung befähigt zur praktische Ausbildung und Anleitung von Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen.
2. Hintergrund
Praxisanleiter sind eine entscheidendes Bindeglied zwischen Praxis und Theorie. Sie erwerben im Zuge der Weiterbildung spezifische pädagogische Kompetenzen, mit deren Hilfe sie die Auszubildende, Praktikanten oder neue Mitarbeiter in ihre Aufgabenbereiche einweisen können.
3. Gesetzliche Regelungen
Das Krankenpflegegesetz vom 16. Juli 2003 (in Kraft getreten am 01.01.2004) schreibt vor, dass die Auszubildenden in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege für die Zulassung zum Examen innerhalb ihrer dreijährigen Ausbildung mind. 250 Stunden praktische Anleitungen von einem ausgebildeten Praxisanleiter benötigen. Praxisanleiter sind zudem Zweitprüfer bei der praktischen Examensprüfung.
Um die Aufgaben der Praxisanleitung auszuführen, sollte eine angemessene Freistellung erfolgen.
4. Weiterbildung und Zulassungsvoraussetzungen
Die Weiterbildung zum Praxisanleiter oder zur Praxisanleiterin kann absolviert werden, wenn eine mind. zweijährige Berufserfahrung nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung vorliegt. Die Weiterbildung beträgt mind. 200 Stunden und kann an einer staatlich zugelassenen Fort- und Weiterbildungsstätte für Gesundheitsfachberufe absolviert werden. Die Weiterbildung beträgt in Vollzeit 4 Wochen und berufsbegleitend 10-12 Wochen.
5. Weiterbildungsinhalte
5.1. Pflegespezifische und rechtliche Grundlagen
- Pflegetheorien und Pflegemodelle
- Pflegeprozesse und Pflegeplanung
- Pflegedokumentation und Pflegestandards
- Gesetzliche Bestimmungen der Pflegeausbildung
- Arbeitsrechtliche Vorschriften
5.2. Personenbezogenes Handlungsfeld
- Sozialpsychologische Grundlagen
- Rollenverständnis und -konflikte in der Praxisanleitung
- Arbeitsbedingungen und -belastung im Pflegeberuf
- Anwendung von Methoden zum Schutz der eigenen Arbeitskraft
- Praxisreflexion und Supervision
- Beurteilungsgespräche
- Gesprächsführung in der Gruppe und in Anleitungssituationen
- Kritik- und Konfliktgespräche
5.3. Institutionsbezogenes Handlungsfeld
- Normative Grundlagen der institutionellen Handlungsfelder
- Organisation des Pflegedienstes in den unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Normative Grundlagen der Aus- und Weiterbildung in den Pflegeberufen
- Ziele der Ausbildung
- Betriebliche Rahmenbedingungen der Ausbildung
- Aufgaben des Praxisanleiters
- Rechtliche Grundlagen für die praktische Ausbildung
5.4. Pädagogische und didaktisch-methodische Grundlagen
- Pädagogische Grundlagen
- Lernmodelle und Lerntheorien
- Lernprozesse, Formulierung von Lernzielen
- Lernen und Lehren im berufspraktischen Feld der Pflege
- Planung, Organisation, Durchführung und Beurteilung von Anleitungsprozessen
- Leistungsbewertung und Beurteilung
- Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung
5.5. Berufsfeldbezogenes Handlungsfeld
- Praktische Umsetzungsmöglichkeiten theoretisch erworbenen Wissens
- Gruppenarbeiten und Übungen
- Praxisberatung