Pflegeeinrichtung
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1. Definition
Pflegeeinrichtungen sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen die auf der Grundlage eines Versorgungsvertrages nach SGB XI Pflegebedürftige versorgen.
2. Leistungen
Vollstationäre Lang- und Kurzzeitpflege sowie teilstationäre Tages- und Nachtpflege.
3. Hintergrund
- Voll Stationäre Pflegeeinrichtungen versorgen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft ganztägig.
- Teilstationäre Pflegeeinrichtungen unterscheiden sich von den stationären dadurch, dass der Pflegebedürftige zeitlich befristete Pflege und Betreuung erhält.
- Andere: Betreutes Wohnen, Senioren WG. Ambulanter Pflegedienst, Altersheime, Pflegeheime, und Hospize.
4. Links
Fachgebiete:
Krankenpflege