Vertretungsarzt
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Definition
Ein Vertretungsarzt ist ein approbierter Arzt, der vorübergehend die beruflichen Aufgaben eines anderen Arztes übernimmt, insbesondere bei Abwesenheit aufgrund von Urlaub, Krankheit, Fortbildung oder personellen Engpässen. Die Tätigkeit kann sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich erfolgen.
Hintergrund
Der Einsatz von Vertretungsärzten dient der Sicherstellung der medizinischen Versorgung bei zeitlich begrenztem Ausfall oder zusätzlichem Personalbedarf. Vertretungsärzte werden insbesondere in Krankenhäusern, Arztpraxen, medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sowie im Bereitschaftsdienst eingesetzt.
Vertretungsärzte können:
- selbstständig tätig sein
- befristet angestellt werden
- über spezialisierte Vermittlungsagenturen eingesetzt werden
- kurzfristige oder längerfristige Vertretungen übernehmen
Im stationären Bereich werden Vertretungstätigkeiten häufig von Honorarärzten übernommen, sofern die ärztliche Tätigkeit freiberuflich auf Honorarbasis erfolgt. Im ambulanten Bereich spricht man häufig von einer sogenannten Praxisvertretung.
Tätigkeitsbereiche
Vertretungsärzte arbeiten beispielsweise:
- in Krankenhäusern
- in hausärztlichen und fachärztlichen Praxen
- in medizinischen Versorgungszentren
- im Notdienst und Bereitschaftsdienst
- in Rehabilitationskliniken
- in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Die Tätigkeit umfasst in der Regel die eigenverantwortliche Patientenversorgung innerhalb des jeweiligen Fachgebiets und entsprechend der vorhandenen Qualifikation.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus den Berufsordnungen der Landesärztekammern, den sozialrechtlichen Vorgaben des SGB V, den Zulassungsregelungen der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie arbeits- und vertragsrechtlichen Bestimmungen. Für vertragsärztliche Praxisvertretungen gelten insbesondere die Regelungen zur Vertretung gemäß der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und den Richtlinien der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.