Vertretungsarzt
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LoslegenDefinition
Ein Vertretungsarzt ist ein approbierter Arzt, der vorübergehend die beruflichen Aufgaben eines anderen Arztes übernimmt, insbesondere bei Abwesenheit aufgrund von Urlaub, Krankheit, Fortbildung oder bei personellen Engpässen. Die Tätigkeit kann sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung erfolgen.
siehe auch: Praxisvertretung
Hintergrund
Der Einsatz von Vertretungsärzten dient der Sicherstellung der medizinischen Versorgung bei zeitlich begrenztem Ausfall oder zusätzlichem Personalbedarf. Vertretungsärzte werden unter anderem in Krankenhäusern, Arztpraxen, medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sowie im Bereitschaftsdienst eingesetzt.
Vertretungsärzte sind selbstständig tätig oder bei spezialisierten Vermittlungsagenturen angestellt. Sie können kurzfristige oder längerfristige Vertretungen übernehmen. Dabei sind sie freiberuflich tätig, befristet angestellt oder Leiharbeitnehmer.
Im stationären Bereich werden Vertretungstätigkeiten häufig von sogenannten Honorarärzten übernommen.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus den Berufsordnungen der Landesärztekammern, den sozialrechtlichen Vorgaben des SGB V, den Zulassungsregelungen der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie arbeits-, sozialversicherungs- und vertragsrechtlichen Bestimmungen. Für vertragsärztliche Praxisvertretungen gelten insbesondere die Regelungen zur Vertretung gemäß der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und den Richtlinien der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.