Nutraceutical
Synonyme: Nutrizeutikum, Nutriceutical
Englisch: nutriceutical, nutraceutical
Definition
Nutraceuticals ist ein Sammelbegriff für Lebensmittel, die eine definierte gesundheitsfördernde Wirkung haben sollen. Sie können mit therapeutischer oder prophylaktischer Absicht verwendet werden, sind aber keine zugelassenen Arzneimittel und unterliegen auch keiner Kontrolle durch die Arzneimittelbehörden.
Hintergrund
Nutraceutical ist ein Kofferwort (Portemanteau) aus den englischen Begriffen "nutrition" (Ernährung) und "pharmaceutical" (Arzneimittel). Es wurde 1989 vom US-amerikanischen Arzt Stephen DeFelice geprägt. Die Bezeichnung suggeriert eine medizinische Wirksamkeit der so gelabelten Produkte.
Einteilung
Nutraceuticals lassen sich in zwei Klassen einteilen:
- Functional food: Speziell aufbereitete, ggf. mit Zusatzstoffen (Spurenelemente, Vitamine) angereicherte Lebensmittel
- Nahrungsergänzungsmittel: Mineralstoffe, Vitamine und Antioxidantien
Verwendung
Nutraceuticals kommen im Rahmen ergänzender bilanzierter Diäten (ebD) zum Einsatz. Sie werden zur Deckung des Nährstoffbedarfs bei bestimmten Erkrankungen, Störungen oder spezifischen Beschwerden verwendet, die nicht durch den Verzehr normaler Lebensmittel behoben werden können. Sie sind also für die Ernährung von Patienten bestimmt, wenn
- die Fähigkeit zur Aufnahme, Verdauung, Resorption, Verstoffwechslung oder Ausscheidung gewöhnlicher Lebensmittel oder bestimmter darin enthaltener Nährstoffe oder ihrer Metaboliten (Stoffwechselprodukte) eingeschränkt, behindert oder gestört ist
- oder ein sonstiger medizinisch bedingter Nährstoffbedarf besteht.
Aus der Kennzeichnung muss der vorgesehene Verwendungszweck hervorgehen.[1][2]
Rechtslage
Nutraceuticals werden teilweise rechtswidrig zur Prophylaxe und Behandlung von Erkrankungen ausgelobt, wobei der Nachweis der Wirksamkeit i.d.R. nicht oder nur unzureichend erbracht wird. Meist liegen keine wissenschaftlichen Daten oder Studienergebnisse zur klinischen Evidenz der Wirkung und der Sicherheit der Produkte vor. Grundsätzlich sind krankheitsbezogene Angaben, die sich auf die Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen, bei Lebensmitteln verboten. Solche Aussagen sind Arzneimitteln vorbehalten, die im Gegensatz zu Lebensmitteln einen Zulassungsprozess durchlaufen.[3]
Auch nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben, die einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel und der Gesundheit herstellen, dürfen nur gemacht werden, wenn sie zuvor in einem Zulassungsverfahren wissenschaftlich geprüft und zugelassen wurden.[2][4][5]
Quellen
- ↑ Delegierte Verordnung (EU) 2016/128 der Kommission vom 25. September 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die besonderen Zusammensetzungs- und Informationsanforderungen für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke. abgerufen am 12.09.2024
- ↑ 2,0 2,1 Charakterisierung von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke (bilanzierten Diäten). Positionspapier des BVL und des BfArM Stand 12.09.2016, abgerufen am 12.09.2024
- ↑ Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Ausfertigung 01.09.2005, abgerufen am 12.09.2024
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, abgerufen am 12.09.2024
- ↑ Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission - Liste zulässiger gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel (Health Claims), abgerufen am 12.09.2024