Klassifikation von Lebewesen
Definition
Hintergrund
Eine Klassifizierung von Lebewesen muss nicht notwendigerweise exakt die phylogenetische Verwandschaft widerspiegeln. Sie kann z.B. auf subjektiven, formalen, auf Konventionen beruhenden Kriterien erfolgen und dient v.a. praktischen Zwecken. Die Klassifikation von Lebewesen, z.B. von Bakterien, erfolgte bisher haupstächlich nach phänotypischen Merkmalen, zunehmend aber auch nach genotypischen Merkmalen.
In der Biologie finden Klassifkationen Anwendung als Taxonomien. Eine Taxonomie ist eine wissenschaftliche Gliederung der Lebewesen nach international verbindlicher Nomenklatur.
Zunehmend angestrebt werden umfassende systematische Taxonomien auf Basis genetischer Untersuchungen, welche die phylogenetische (biologisch-evolutionäre) Verwandtschaft widerspiegeln. Durch neue Erkenntnisse ergeben sich häufig Zwischenstufen, die zwar natürliche Taxa darstellen, denen jedoch kein eigener Rang zugewiesen wird.
Die Klassifizierung der höchsten Rangstufen des Lebens hat mehrfach einen Wandel erfahren. Die aktuell (2016) weitestgehend anerkannte Grundgliederung erfolgt in drei Domänen (Bakterien, Archaea und Eukaryoten) als höchste Rangstufe.
Beispiele
siehe auch: Taxonomie