Intrusion (Zahnmedizin)
von lateinisch: intrudere - eindringen
Definition
Unter Intrusion versteht man in der Zahnmedizin die Verlagerung eines Zahns in den Alveolarknochen. Bei dieser Zahnbewegung kommt es klinisch zu einer Verkürzung der Zahnkrone.
Hintergrund
Eine Intrusion wird meist durch ein Trauma ausgelöst, bei dem es zu einer Krafteinwirkung auf den Zahn in axiale Richtung kommt. Der Zahnhalteapparat wird dabei beschädigt.
Im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung kann eine Intrusion auch kontrolliert erfolgen, um einen verlängerten Zahn schrittweise in die Alveole zu verlagern. Dabei besteht allerdings die große Gefahr, die auf dem Zahn abgelagerte Plaque mit in das Zahnfach zu verlagern, was zu Entzündungen führen kann. Daher müssen Zähne, die kieferorthopädisch intrudiert werden sollen, sehr gründlich gereinigt werden.
Klinik
Im Rahmen einer Intrusion wird das Gefäß-/Nervenbündel zerdrückt sowie das parodontale Ligament zerissen, was sich in parodontalen Einblutungen widerspiegelt. Klinisch zeigt sich ein hell klingender Perkussionsschall, welcher auf den direkten Kontakt des intrudierten Zahnes zum umgebenden Knochen zurückzuführen ist.
Therapie
Bei nicht abgeschlossenem Wurzelwachstum wartet man unter regelmäßiger Kontrolle der Pulpa den spontanen Zahndurchbruch ab. Stellt man jedoch eine beginnende periapikale Osteolyse fest, ist eine Wurzelkanalbehandlung notwendig. Bei abgeschlossenem Wurzelwachstum ist eine kieferorthopädische Extrusion über 2 bis 3 Wochen, gefolgt von einer Wurzelbehandlung, angezeigt.
Prognose
Regelmäßige klinische und röntgenlogische Nachuntersuchungen sind notwendig. Die Wahrscheinlichkeit der Ankylose oder Wurzelresorption ist mit 58% bei nicht abgeschlossenem Wurzelwachstum und 70% bei abgeschlossenem Wurzelwachstum als hoch einzustufen.
siehe auch: Extrusion (Zahnmedizin)