Gewerbelärm
Definition
Als Gewerbelärm werden Lärmemissionen bezeichnet, die durch gewerbliche Tätigkeiten erzeugt werden (z.B. von Handwerksbetrieben).
Hintergrund
In Deutschland werden die Begriffe Gewerbelärm und Industrielärm zusammenfassend betrachtet. Sie gehören zu den wenigen Lärmarten, die durch Messungen überwacht werden. Die gesetzlichen Grundlagen zum Lärmschutz sind die TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) und die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes). Neben dem Fluglärm gehört der Gewerbelärm zu den am besten erforschten Lärmarten.
Medizinische Bedeutung
Bestimmte Lärmpegel und -frequenzen können langfristige Folgen wie Schwerhörigkeit, Schlaflosigkeit, Hypertonie und weitere Erkrankungen des Blutkreislaufs haben. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ermittelte in einer im Frühjahr 2011 veröffentlichten Studie den Verkehrslärm bzw. den Umgebungslärm als zweitgrößten, das Krankheitsrisiko und die Sterblichkeit vergrößernden Umweltfaktor nach der Luftverschmutzung.
Im Bereich von mehr als 90 dB(A) besteht bei dauernder Einwirkung die Gefahr einer Lärmschwerhörigkeit; der Wert ist daher ein Grenzwert im Arbeitsschutz. Für den Gesundheitsschutz der Menschen, die in der Umgebung von Betrieben leben, gilt ein äquivalenter Dauerschallpegel ab 80 dB(A) als Gefährdungsbereich (TRLV-Lärm). Für Wohngebiete gelten zudem Ruhezeiten mit Richtwerten von 50 dB(A) am Tag und 35 dB(A) in der Nacht.
Quellen
- Juris – Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm), abgerufen am 26.05.2025
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, abgerufen am 26.05.2025