Fluglärm
Englisch: aviation noise, fly-over noise
Definition
Fluglärm ist eine Form des Verkehrslärms und beschreibt den durch Flugverkehr verursachten Lärm.
Hintergrund
Neben dem Arbeitslärm gehört der Fluglärm zu den am besten erforschten Lärmarten. Es ist eine der wenigen Lärmarten, die kontinuierlich durch Messungen überwacht wird.
Fluglärm hat ein verhältnismäßig großes Frequenzspektrum. Betroffen sind vor allem Menschen in der Nähe von Großflughäfen.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Regelungen beschränken sich meist auf Flugzeuge beim Start, bei der Landung und beim Überflug.
Das deutsche Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (kurz Fluglärmgesetz) trat 1971 in Kraft und war damit das erste Gesetz zum Schutz gegen Lärm in Deutschland. Dabei werden drei sogenannte Schutzzonen festgelegt:[1]
- Tag-Schutzzone 1: Grenze von 60 dB(A)
- Tag-Schutzzone 2: Grenze von 55 dB(A) für den Zeitraum von 6 bis 22 Uhr
- Nacht-Schutzzone: Grenze von 50 dB(A) für den Zeitraum von 22 bis 6 Uhr.
Die angegebenen dB-Werte gelten jedoch nur "für neue oder wesentlich baulich erweiterte zivile Flugplätze".
Gemäß § 19 a des Luftverkehrsgesetzes sind außerdem Lärmmessungen beim Start und bei der Landung durchzuführen.[2]
Mit der Verordnung über die Lärmkartierung von 2006 aufgrund der europäischen Umgebungslärmrichtlinie wurden zusätzliche Lärmindizes eingeführt, um Maßnahmen zur Lärmminderung zu planen. Diese gelten für Großflughäfen mit mehr als 50.000 Bewegungen jährlich. In Deutschland sind die Städte und Gemeinden für die entsprechenden Maßnahmen zuständig,[3] wobei der Fluglärm im Gegensatz zum Straßenverkehrslärm oft nicht an erster Stelle steht.
Medizinische Relevanz
Fluglärm wird mit Schlafstörungen, Kreislauf- und Herzerkrankungen in Verbindung gebracht. Die Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung werden in diesem Zusammenhang teilweise kontrovers diskutiert. Eine besondere Belastung ist der nächtliche Fluglärm. Mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen wurden in mehreren Studien untersucht. Bekannt wurde unter anderem die im Oktober 2015 erschienene Lärmwirkungsstudie NORAH.
Forschungsgegenstand der Studien sind unter anderem Aufwachreaktionen, der gemessene Lärmpegel sowie die Einnahme von Medikamenten in Zusammenhang mit Fluglärm. Kritisiert wird bei einigen Studien, dass Referenzgruppen fehlen, die nicht vom Fluglärm belastet sind oder Symptome aus anderen Gründen aufweisen.
Informationen
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) stellt im Internet Informationen zu den Flugverläufen der größten Flughäfen in Deutschland und den angrenzenden Regionen zur Verfügung,[4] sodass Lärmbetroffene feststellen können, ob sich die wahrgenommene nächtliche Ruhestörung auf ein Flugzeug zurückführen lässt. Die zuständigen Fluglärmbeauftragten dieser Flughäfen können zudem Auskunft über den jeweils gemessenen Lärmpegel eines Flugzeugs geben.
Auskunft zur Lärmbelastung geben auch die Lärmkarten, die aufgrund der Verordnung über die Lärmkartierung vom 6. März 2006 alle fünf Jahre erstellt werden müssen.
Weblinks
- Risikofaktor nächtlicher Fluglärm Abschlussbericht über eine Fall-Kontroll-Studie zu kardiovaskulären und psychischen Erkrankungen im Umfeld des Flughafens Köln-Bonn, Umweltbundesamt 01/2010
Quellen
- ↑ gesetze-im-internet.de – Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm, § 2 Einrichtung von Lärmschutzbereichen, abgerufen am 12.12.2023
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__19a.html
- ↑ Eckhart Heinrichs und Matthias Hintzsche: Kommunen stehen in der Pflicht, 7. Februar 2017, Online-Portal der Zeitschrift „der gemeinderat“
- ↑ Übersichtsseite der DFS
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