Verkehrslärm
Definition
Verkehrslärm ist ein Sammelbegriff für Lärm, der durch Straßen-, Schienen- oder Flugverkehr verursacht wird.
Gesetzliche Grundlagen
Es gibt keine zusammenfassende Bewertung aller drei Lärmquellen. In Deutschland wird jede Lärmart in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen getrennt betrachtet. Nur für Straßenverkehrslärm und Schienenverkehrslärm gibt es als gemeinsame Grundlage die Verkehrslärmschutzverordnung (16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes). Die dort genannten Grenzwerte gelten jedoch nur für neue oder wesentlich veränderte Straßen und Schienenstrecken. In Wohngebieten gilt ein Immissionsgrenzwert - d.h. ein Schallpegel am Ort der Einwirkung - von 59 db(A) am Tag (6 bis 22 Uhr) und 49 dB(A) in der Nacht (22 bis 6 Uhr).
In der VDI-Richtlinie 3722 wird die zusammenfassende Bewertung von Straßen- und Schienenlärm beschrieben. Auch die europäische Umgebungslärmrichtlinie verfolgt das Ziel einer Gesamtlärmbewertung.
Medizinische Relevanz
Verkehrslärm wird mit Schlafstörungen, Kreislauf- und Herzerkrankungen in Verbindung gebracht. Eine besondere Belastung sind der nächtliche Verkehrslärm in Großstädten und der Lärm an den Hauptverkehrsstrecken. Hier können z.B. Lärmschutzfenster und andere bauliche Maßnahmen helfen.
Weblinks
- 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- Frank M. Rauch: Lärmschutz im Spannungsdreieck: Betroffenheit zwischen Gesetz und Politik, Zeitschrift Immissionsschutz 2/2015
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