Bundes-Immissionsschutzgesetz
Synonym: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
Definition
Hintergrund
Das BImSchG trat 1974 in Kraft und enthält Regelungen für verschiedene Bereiche:
- anlagenbezogener Immissionsschutz
- produktbezogener Immissionsschutz
- verkehrsbezogener Immissionsschutz
- gebietsbezogener Immissionsschutz
Vor Inkrafttreten des BImSchG gab es nur die Verwaltungsvorschriften TA Luft und TA Lärm.
Im Laufe der Zeit wurden ergänzend zum BImSchG mehr als 40 Verordnungen für die verschiedenen Anwendungsbereiche entwickelt. So behandelt z.B. die 34. Verordnung den Umgebungslärm, die 39. Verordnung enthält Immissionswerte für bestimmte Luftschadstoffe.
Es wurden auch spezielle Vorschriften entwickelt, die nicht dem allgemeinen Umweltschutz, sondern eher dem Gesundheitsschutz dienen, wie zum Beispiel die 42. Verordnung, welche die Verbreitung der Legionellose verhindern soll.[1] Die 10. Verordnung regelt die Zusammensetzung von Kraftstoffen wie Benzin (inklusive der Beimischung von Ethanol).
Literatur
- Umweltbundesamt – Immissionsschutzrecht, abgerufen am 26.03.2024
- gesetze-im-internet.de – Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, abgerufen am 26.03.2024
Quelle
- ↑ Hartmut Teutsch: Vom Bremer Legionelloseausbruch zur 42. BImSchV, Zeitschrift für Immissionsschutz 02/2018, Seite 69–74
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