Erfrierung
Synonym: Congelatio
Englisch: frostbite
Definition
Die Erfrierung ist eine Gewebsschädigung durch Kälte. Sie kann sich auf umschriebene Körperareale beschränken (örtliche Erfrierung) oder den ganzen Organismus betreffen.
Einteilung
Man unterscheidet drei Schweregrade, wobei die Einteilung entsprechend der Verbrennungswunden vorgenommen wurde. Das endgültige Ausmaß eines lokalen Kälteschadens kann erst nach 4 bis 6 Tagen festgestellt werden.
- Erfrierung 1. Grades: Rötung (Congelatio erythematosa)
- Erfrierung 2. Grades: Blasenbildung (Congelatio bullosa)
- Erfrierung 3. Grades: Nekrose (Congelatio gangraenosa)
Pathophysiologie
Initial kommt es zu einer Verminderung der Blutzufuhr (Vasokonstriktion) in den der Kälte besonders ausgesetzten Körperabschnitten. Die herabgesetzte Durchblutung bedingt eine Ischämie mit eingeschränktem Gewebsstoffwechsel. Dadurch treten Sensibilitätsstörungen (pelziges Gefühl, Kribbeln) auf. Wird die Durchblutung nicht normalisiert, kommt es schließlich zur Nekrose des Gewebes.
Symptome
Erfrierung 1. Grades
Bei Erfrierungen 1. Grades handelt es sich um eine oberflächliche Schädigung, die sich immer folgenlos zurückbildet. Anfangs ist die Haut blass und geschwollen, später färbt sie sich blaurot. Die Bereiche sind nach anfänglicher Gefühlsminderung sehr schmerzhaft.
Erfrierung 2. Grades
Auch bei Erfrierungen 2.Grades ist nur die Haut geschädigt. Durch Austritt von Plasma bilden sich Hautblasen, schmerzhafte Frostbeulen und Ulzerationen. Die Schmerzsensibilität im Wundbereich ist erhalten.
Erfrierung 3. Grades
Bei Erfrierungen 3.Grades dagegen sind die gesamte Haut und darunter liegende Weichteilschichten durch die lange Minderdurchblutung irreversibel hypoxisch geschädigt. Das Gewebe stirbt ab und färbt sich schwarzblau. Die nekrotischen Bereiche sind nicht schmerzempfindlich.
Prädilektionsstellen
Örtliche Erfrierungen treten besonders an den Akren auf. Diese sind der Kälte bei relativ großer Oberfläche schutzlos ausgesetzt. Typische Lokalisationen sind also: Zehen, Finger, Nasenspitze oder die Ohrläppchen.
Therapie
Erfrierungen 1. oder 2. Grades werden durch langsames Aufwärmen der betroffenen Körperpartien behandelt. Das "Reiben" zum Aufwärmen sollte man unterlassen, da die Schmerzempfindung in den betroffenen Bereichen herabgesetzt ist und das Gewebe unabsichtlich mechanisch geschädigt werden kann.
Drittgradige Erfrierungen an den Extremitäten (häufig Zehen, Finger) erfordern in der Regel - nach Abgrenzung (Demarkation) zwischen nekrotischem und ernährtem Gewebe - die Amputation.
Prognose
Für die Überlebenswahrscheinlichkeit und den Heilungsverlauf entscheidend sind das Ausmaß der Abkühlung (Körpertemperatur) und die Tiefenausdehnung des Kälteschadens.
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